Bis zum 30. Juni muss die Abrechnung für die Wohnnebenkosten 2015 grundsätzlich vorliegen. Oft ist diese undurchsichtig oder gar unrichtig. Denn es kommt immer wieder vor, dass Beträge zu Unrecht verrechnet werden.
So erging es auch Frau A., die bei den Experten der Arbeiterkammer eine Kontrolle ihrer Betriebskostenabrechnung aus den Jahren 2013 und 2014 ersuchte. Dabei stellte sich heraus, dass jährlich ein Betrag von rund 225 Euro verrechnet wurde, der die Rücklagen decken sollte. Jedoch war das im Mietvertrag so nicht festgelegt und die Forderung der Vermieterin daher nicht gerechtfertigt. Aufgrund der Intervention seitens der Arbeiterkammer erklärte sich die Vermieterin bereit den Betrag zurückzuzahlen.
Überprüfung der Abrechnung ist ein Muss
In der Regel wird von Eigentümern und Mietern eine monatliche Vorauszahlung der Betriebskosten geleistet. Für das gesamte Jahr ist bei Mietverhältnissen der Vermieter, beim Eigentum die Hausverwaltung verpflichtet, eine genaue Abrechnung dieser Kosten vorzulegen. „Wichtig ist zu überprüfen, ob diese Abrechnung korrekt ist. Mieter und Eigentümer können Einsicht in die Belege nehmen und – gegen einen Kostenbeitrag – Kopien davon erhalten“, erklärt AK-Konsumentenschützerin Edith Steidl.
In einem weiteren Fall konnten die Experten der Arbeiterkammer 600 Euro für eine Mieterin zurückgewinnen. Frau F. bemerkte bei einer genaueren Kontrolle ihrer Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2014, dass die geforderte Nachzahlung von 300 Euro nicht gerechtfertigt ist. Nach genauer Prüfung der Experten der Arbeiterkammer bemerkten diese, dass die Vermieterin das Mietverhältnis, beginnend erst mit dem 1.7.2014, nicht berücksichtigt hatte. Überdies verrechnete die Vermieterin zu Unrecht Instandhaltungskosten, Rücklagen, Bankspesen und Verwaltungskosten entgegen der vertraglichen Vereinbarung. „Die Instandhaltungsbeträge dürfen laut Konsumentenschutzgesetz den Mieter nicht verrechnet werden“, sagt Steidl.
Betriebskosten-Check
AK-Tipp: Bemerkt man einen Fehler oder gar einen Posten, der nicht rechtmäßig ist: Sofort eine Korrektur der Abrechnung verlangen! Wird der Forderung nicht entsprochen, können die Ansprüche gerichtlich geltend gemacht werden. „Was wirklich verrechnet werden darf, richtet sich einerseits nach gesetzlichen Vorgaben, aber auch nach Vereinbarungen zwischen den betroffenen Parteien“, so die Konsumentenschützerin. Im konkreten Fall empfiehlt sich eine Prüfung durch die Arbeiterkammer. Ab 24. Juni starten die Betriebskosten-Aktionstage in den Bezirksstellen der Arbeiterkammer Salzburg. Wer seinen Mietvertrag sowie die aktuelle Betriebskostenabrechnung und wenn möglich die Vorjahresabrechnung mitbringt, wird kostenlos von den AK-Experten beraten.
Termine:
- Stadt und Flachgau MO, 27. Juni, 10 bis 18 Uhr
- Tennengau FR, 1. Juli, 9 bis 13 Uhr
- Pongau FR, 24. Juni, 12 bis 16 Uhr
- Lungau MO, 27. Juni, 8 bis 12 Uhr
- Pinzgau MO, 27. Juni, 14 bis 18 Uhr
(Quelle: salzburg24)