Unter den Kritikpunkten, die in der Stellungnahme an das Sozialministerium auftauchen, findet sich etwa, dass der eingesparte Pensionssicherungsbetrag den betroffenen (vom Rechnungshof kontrollierten) Unternehmen zu gute komme. Das sei "eindeutig eine Beihilfe", womit zu überprüfen sei, ob diese nach EU-Recht zulässig sei. Dass überhaupt nur auf Bereiche unter RH-Kontrolle abgestellt werde, sei wiederum gleichheits- und damit verfassungswidrig.
Der Sozialminister will sich von solchen Einwänden nicht stoppen lassen: "Wir müssen und wir werden das durchziehen", erklärte er am Montagvormittag. Dass es Betroffene am Klagsweg versuchen könnten, sei zu erwarten gewesen. Mit Jubel-Meldungen könne man nicht rechnen, wenn Einschnitte vorgenommen würden. Er sehe das "sehr entspannt".
Die Wirtschaftskammer hat sich unterdessen am Montagnachmittag von ihren Ex-Funktionären distanziert, die gegen die Einschränkung von Sonderpensionen zu Felde ziehen. Die geäußerte Kritik entspreche nicht der offiziellen Position der Kammer, sondern stelle die Privatmeinung pensionierter frühere Mitarbeiter dar, erklärte Generalsekretär-Stellvertreter Herwig Höllinger.
Die Neuregelung der Sonderpensionen werde nach einem umfassenden Diskussions- und Konsultationsprozess vom Nationalrat mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit zu beschließen sein: "So wie jede andere Institution oder Privatperson in Österreich wird auch die Wirtschaftskammer die dann geltende Gesetzeslage zur Kenntnis nehmen und sich darin halten."
(Quelle: salzburg24)