Eigentlich sollte die Anhebung noch vor der Sommerpause durch den Nationalrat gehen. VP-Klubchef Reinhold Lopatka hatte jedoch zuletzt zumindest die Bereitschaft signalisiert, die Abstimmung in den Herbst (und damit auch hinter die Vorarlberger Landtagswahl) zu verlegen, wenn dann auch die U-Ausschuss-Reform vorliegt. Dies scheint derzeit auch die wahrscheinlichste Variante, wiewohl die Koalitionsklubs an sich noch immer hinter der Spesenerhöhung stehen.
Grundsätzlich ist vorgesehen, die Aufwandsentschädigung für Abgeordnete (derzeit maximal 506,4 Euro pro Monat plus 253,2 Euro Entfernungszulage pro halber Stunde Reisezeit) um gut ein Viertel auf bis zu 643,67 Euro anzuheben, die Entfernungszulage auf 321,83 Euro. Begründet wird dies damit, dass die Spesen durch die jüngsten Nulllohnrunden für Politiker mehrmals nicht angehoben wurden. Zudem rechnet man durch vermehrte U-Ausschüsse, wenn diese einmal Minderheitsrecht sind, mit höheren Aufwendungen.
An sich gibt es eine taxative Liste für Dinge, die man mit der Aufwandsentschädigung erledigen kann - etwa die Begleichung von Wohnkosten für Bundesländer-Abgeordnete, Telefon- oder Computerkosten. Um auch von der zusätzlichen Fahrbeihilfe profitieren zu können, muss der Anreiseweg mindestens eine Stunde betragen. Maximal abgegolten werden Zulagen für drei Stunden Fahrt.
Hier jetzt eine weitere Anhebung vorzunehmen, hält der geschäftsführende Parlamentarier der Grünen Dieter Brosz schlicht für unnotwendig. Der Dritte Nationalratspräsident Norbert Hofer meint für die FPÖ in einer Aussendung, in Zeiten steigender Arbeitslosenzahlen und fehlender Wertanpassung beim Pflegegeld seien Mehrausgaben für Politiker nicht zu rechtfertigen. Aus dem Klub des Team Stronach hieß es zur APA, der Vorschlag sei typisch für die Koalition: "Nicht eine Sekunde ans Sparen denken."
Ginge es nach der Koalition, würden von der Novelle freilich nicht nur die Abgeordneten, sondern auch deren Unterstützungskräfte profitieren. Denn das Budget der Mandatare für ihre Mitarbeiter soll laut Entwurf um gut ein Drittel von 3.197,5 auf 4.291,1 Euro monatlich steigen.
Wie die Abgeordneten das Budget aufteilen, ist dabei ihre Sache. So ist es auch möglich, mit der Summe zwei Mitarbeiter, in der Regel einen davon für den Wahlkreis, zu finanzieren. Jedenfalls gibt es seit Jahren Klagen, dass die Bezüge der parlamentarischen Mitarbeiter zu gering sind, netto nur rund 1.700 Euro übrig bleiben, selbst wenn der Mandatar sein gesamtes Budget nur für eine Person verwendet.
Deshalb ist man bei den Grünen in dieser Frage auch durchaus diskussionsbereit, wie Brosz gegenüber der APA betonte. Allerdings ärgert ihn einerseits, dass die ganze Novelle von der Koalition als Geheimaktion gestartet worden sei und andererseits, dass diese Materie mit den Spesen gekoppelt wurde, man also beidem oder gar nichts zustimmen muss.
Hofer machte für die Freiheitlichen klar, dass man auch dieser erhöhten Vergütung nicht zustimmen werde. Denn die Aufstockung würde nur das schmale Segment der persönlichen Mitarbeiter, die sich jeder Abgeordnete selbst auswählen kann, treffen. Die Erhöhung würde aber nicht für die von den Klubs beschäftigten Experten und nicht für die Mitarbeiter der Parlamentsdirektion, die streng nach ihrer Qualifikation entlohnt werden, gelten. Das Team Stronach verwies darauf, dass die parlamentarischen Mitarbeiter sowieso die jährliche Valorisierung nach Vertragsbedienstetengesetz bekämen, etwa heuer plus 1,8 Prozent.
Die parlamentarischen Mitarbeiter von SPÖ und ÖVP haben Montagmittag klargestellt, wieso aus ihrer Sicht eine Anhebung ihrer Bezüge gerechtfertigt wäre. Netto bleiben ihnen nämlich bloß 1.681,77 Euro, Gehaltsvorrückungen sind für sie nicht vorgesehen und das letzte Mal erhöht wurde dieses Basisgehalt im Jahr 2005. Verschärfend kommt für die parlamentarischen Mitarbeiter hinzu, dass es sich um All-In-Verträge handelt, zudem gibt es keine automatischen Vorrückungen wie Biennal-Sprünge.
(Quelle: salzburg24)