Ein Sprecher des Kulturministeriums äußerte die Erwartung, dass die königliche Zustimmung zu dem Gesetz schon am Mittwoch oder Donnerstag erfolgen werde. Vor dem Inkrafttreten ist unter anderem noch eine Umstellung der Computer-Programmen in den Standesämtern erforderlich. Das Recht auf Schließung gleichgeschlechtlicher Ehen gilt vorerst nicht für Schottland und Nordirland.
Das Gesetzesvorhaben ging auf ein Wahlversprechen der an der Regierung beteiligten Liberaldemokraten zurück. Deren Abgeordnete und diejenigen der oppositionellen Labour-Partei hatten der Vorlage bereits im Unterhaus zugestimmt. Auch in der britischen Gesellschaft gibt es eine Mehrheit für das Vorhaben.
In Großbritannien können schwule und lesbische Paare seit dem Jahr 2005 ihre Partnerschaft eintragen lassen und dadurch eheähnliche Privilegien erhalten. Den meisten Konfessionen soll nun freigestellt werden, ob sie gleichgeschlechtliche Ehen zulassen.
(Quelle: salzburg24)