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Bund klagt Burgenland - Land will Forderung prüfen

Veröffentlicht: 30. Mai 2014 16:03 Uhr
Der Bund klagt das Burgenland auf Ersatz für Schubhaftkosten. Die Klage wurde vor kurzem beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht. Dabei geht es um Schubhäftlinge, die, aufgrund von Platzmangel, außerhalb des Bundeslands, etwa in anderen Bundespolizeidirektionen, untergebracht wurden. Der Bund ist der Meinung, er habe Anrecht auf Zahlungen für die Kosten, die ihm dadurch entstehen.

Mit Verwunderung reagierte man am Freitag im Burgenland auf die Klage. In Kürze gebe es Gespräche mit der Bundesebene, wo auch dieses Thema behandelt werden sollte, erfuhr die APA aus dem Landhaus in Eisenstadt. Die Forderung, um die es gehe, reiche außerdem noch vor das Jahr 2000 zurück.

"Wir prüfen das. Unsere Juristen werden sich das anschauen, ob der Anspruch berechtigt ist oder nicht", hieß es aus dem Büro von Landeshauptmann Hans Niessl (SPÖ). Allerdings liege das Schriftstück noch nicht offiziell vor, deshalb könne man sich auch nicht zu Details äußern.

Was der Anlass sei, dass die Klage jetzt eingebracht werde, wisse er nicht, so Landesamtsdirektor Robert Tauber. Es gebe eine Vereinbarung, die von beiden Seiten etwas unterschiedlich interpretiert werde. Das Burgenland halte derzeit die Vorgaben ein.

Das Verfahren wird jedenfalls nun beim VfGH bearbeitet. Wie lange es dauern wird, könne man noch nicht sagen, da das Verfahren noch nicht lange anhängig sei, sagte VfGH-Sprecher Christian Neuwirth zur APA. Laut Klage gehe es um rund 1,07 Mio. Euro.

(Quelle: salzburg24)

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