Veröffentlicht: 26. Februar 2014 12:01 Uhr
Mit Inkrafttreten des neuen Bundesministeriengesetzes am 1. März ist Kanzleramtsminister Josef Ostermayer auch für Angelegenheiten des Kultus zuständig. Er übernimmt somit Agenden, die seit 1849 im Bereich des Unterrichtsministeriums angesiedelt waren, berichtete Kathpress. Ostermayer werden am Mittwochnachmittag die Agenden Kunst und Kultur offiziell durch den Bundespräsidenten übertragen.
Das Kultusamt, die für Religionsagenden zuständige oberste staatliche Behörde, wandert damit in den Zuständigkeitsbereich des Bundeskanzleramtes. Aufgabe des Kultusamtes ist insbesondere die Entscheidung über Anträge zur Registrierung religiöser Bekenntnisgemeinschaften und die Anerkennung von Kirchen und Religionsgesellschaften. Der neue Kanzleramtsminister wird auch für den Denkmalschutz und die kirchlichen Stiftungen und Fonds verantwortlich sein.
(Quelle: salzburg24)