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Datenverkauf: Kammer droht Ärzten mit Berufsverbot

Veröffentlicht: 20. August 2013 13:37 Uhr
Ärzten, die Daten ihrer Patienten verkauft haben, drohen schwerwiegende Konsequenzen. Der Wiener Ärztekammer-Präsident Szekeres stellte am Dienstag Strafen bis zum Entzug der Berufsberechtigung in Aussicht. Auch die Kündigung von Kassenverträgen könnte ihnen blühen, verlautete aus dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger. Gesundheitsminister Stöger (SPÖ) sieht die Ärztekammer am Zug.

Deren Bundes-Chef Artur Wechselberger betonte, bereits im Vorjahr gewarnt zu haben. "Wir verurteilen dieses Vorgehen einzelner Mitglieder von uns aufs Schärfste. Allen Ärztinnen und Ärzten, die rechtswidrig Daten herausgegeben haben, drohen massive Konsequenzen", erklärte Szekeres. Er werde jeden Kollegen, von dem eine unrechtmäßige Datenweitergabe bekannt werde, beim Disziplinaranwalt bzw. dem Ehrenrat der Österreichischen Ärztekammer anzeigen.

Die Wiener Ärztekammer eruiere derzeit, wie viele Kollegen in welcher Form Daten weitergegeben haben. Namen einzelner Ärzte seien derzeit nicht bekannt. "Wir sind hier auch auf Hinweise von außen angewiesen und bitten um jede mögliche Mithilfe, die betroffenen schwarzen Schafe zu identifizieren", erklärte Szekeres.

Tätig werden will auch der Hauptverband der Sozialversicherungsträger. Dessen Vorsitzender Hans Jörg Schelling will prüfen lassen, ob auch Vertragskündigungen bei involvierten Kassenärzten möglich seien, wie er im Ö1-"Mittagsjournal" erklärte. Es dürften nicht jene, die immer gegen die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) und die E-Medikation schimpften, gleichzeitig jene sein, die unter Umgehung der gesetzlichen Vorgaben Daten weitergeben.

"Gesundheitsdaten in privater Hand dürfen keine Handelsware sein", betonte auch Stöger. Für alle Daten, die eine Arzt über seine Patienten erlange, gelte die ärztliche Schweigepflicht. Eine Weitergabe sei nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Patienten erlaubt. Eine Vertragskündigung bei einem entsprechenden Fehlverhalten begrüßte auch er.

Die alleinige Verantwortung dafür würden die betroffenen Ärzte tragen, betonte Wechselberger daher. Sollten die Ärzte - sie haben dafür laut Kammer-Informationen 432 Euro pro Jahr von IMS erhalten - nicht gewährleisten, dass die weitergegebenen Daten nicht auf Patienten zurückverfolgt werden können, so hätten sie mit Konsequenzen zu rechnen.

(Quelle: salzburg24)

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