"Diese Entscheidung des Gesetzgebers haben wir zur Kenntnis genommen." Nach wochenlangen Streitereien um die Sonntagsöffnung der Kette, bei der Haberleitner kaum Unterstützer fand, schob die Regierung der Angelegenheit mit einer Gesetzesänderung einen Riegel vor.
Dayli: Getränkeautomat reicht nicht für Gastgewerbe
Die Gewerbeordnung wird dahingehend geändert, dass der sonntägliche Warenverkauf mit Gastgewerbekonzession künftig nur dann erlaubt ist, wenn der „Charakter des Betriebes als Gastgewerbe“ auch tatsächlich gegeben ist. Es reiche also nicht aus, als Drogeriemarkt "einen Getränkeautomat aufzustellen und Leberkässemmeln zu verkaufen", um am Sonntag aufsperren zu dürfen, hatte Wolfgang Katzian (S), Vorsitzender der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus und Papier (GPA-djp), argumentiert. Katzian war es auch, der den Antrag eingebracht hat. (APA)
(Quelle: salzburg24)