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Die 7 verrücktesten Verkehrsregeln in Europa

Veröffentlicht: 24. Juli 2015 14:43 Uhr
Wer im Urlaub mit dem Auto unterwegs ist, muss auf vieles gefasst sein. Im Ausland gelten nämlich oft ganz andere Verkehrsregeln als bei uns. Wir präsentieren euch gemeinsam mit dem ÖAMTC die 7 kuriosesten Regelungen.
Katharina Köhn

Beim Autofahren im Ausland, ist jeder Urlauber gut beraten, sich vorher über Regelungen im Verkehr zu informieren - ansonsten sind Schwierigkeiten vorprogrammiert. "Im Ausland können unterschiedliche Tempolimits gelten, es gibt stark abweichende Mitführpflichten und der europäische Mautdschungel ist fast schon eine Wissenschaft für sich", nennt ÖAMTC-Touristikerin Kristina Tauer einige Beispiele. "Abseits davon gibt es außerdem Verkehrsbestimmungen, mit denen man überhaupt nicht rechnet." Hier zählen wir euch die 7 kuriosesten auf:

1. Italien: 0,5-Promille-Grenze

In Italien gilt die 0,5-Promille-Grenze./Bilderbox Salzburg24
In Italien gilt die 0,5-Promille-Grenze./Bilderbox

Es gilt die 0,5-Promille-Grenze, bei Missachtung ist eine Mindeststrafe ab 530 Euro fällig. "Hat man mehr als 0,5 Promille, kann aber auch das Fahrzeug beschlagnahmt werden", weiß die ÖAMTC-Expertin. Ein anderes Beispiel aus unserem südlichen Nachbarland: Verstöße wie überhöhte Geschwindigkeit kosten zwischen 22 und 7 Uhr ein Drittel mehr – und für Führerscheinneulinge gelten in den ersten drei Jahren nach der Führerschein-Ausstellung sogar eigene Tempolimits (auf Autobahnen 100 statt 130 km/h, auf Schnellstraßen 90 statt 110 km/h).

 2. Frankreich: Bluetooth-Headset verboten

Telefonieren mit dem Headset ist in Frankreich nicht erlaubt./Plantronics Salzburg24
Telefonieren mit dem Headset ist in Frankreich nicht erlaubt./Plantronics

Das Telefonieren mit Bluetooth-Headsets ist verboten. Interessanterweise darf man fix verbaute Freisprech-Anlagen und Bluetooth-Einrichtungen, die an der Sonnenblende befestigt sind, sehr wohl verwenden. Thema Alkohol: "Ein Alkohol-Testgerät muss mitgeführt und bei einer Kontrolle auf Verlangen vorgezeigt werden. Das Nichtmitführen wird allerdings nicht bestraft", so die ÖAMTC-Touristikerin. Und ganz aktuell: "Seit 1. Juli 2015 wird in Frankreich zu laute Musik im Fahrzeug mit 75 Euro bestraft, wenn dadurch Umgebungsgeräusche nicht wahrgenommen werden können."

3. Spanien: Beim Tanken elektrische Geräte ausschalten

Handy, Radio usw. in Spanien während dem Tanken abschalten./Bilderbox Salzburg24
Handy, Radio usw. in Spanien während dem Tanken abschalten./Bilderbox

"Während des Tankvorganges sind alle elektrischen und elektromagnetischen Geräte abzuschalten", informiert Tauer. Das betrifft z. B. Mobiltelefone und Radio, aber auch die Fahrzeugbeleuchtung.

 4. Griechenland: Einfahrendes Fahrzeug hat Vorrang

Wer in Griechenland in den Kreisel einfährt, hat Vorrang./Bilderbox Salzburg24
Wer in Griechenland in den Kreisel einfährt, hat Vorrang./Bilderbox

"Vorsicht im Kreisverkehr – das einfahrende Fahrzeug hat Vorrang. Das kann für denjenigen, der es anders gewohnt ist, durchaus gefährlich werden", warnt die ÖAMTC-Expertin. Außerdem: Im Fahrzeug herrscht Rauchverbot, wenn Kinder unter zwölf Jahren an Bord sind. Das Abblendlicht darf bei Pkw tagsüber nicht verwendet werden – es sei denn, es herrschen schlechte Sichtverhältnisse oder das Auto verfügt über ein automatisches Tagfahrlicht.

 5. Kroatien: Fahrer unter 25 Jahre - 10km/h langsamer fahren

Lenker unter 25 Jahren müssen immer um 10 km/h langsamer fahren, als regulär erlaubt wäre. "Diese Regelung gilt prinzipiell nur für kroatische Staatsbürger. Sie sollte aber dennoch eingehalten werden, um Probleme bei einer etwaigen Kontrolle zu vermeiden", empfiehlt die ÖAMTC-Touristikerin.

6. Ungarn: Samstage können Werktage werden

In Ungarn können Samstage als Werktag erklärt werden, auf Gebühren achten!/Bilderbox Salzburg24
In Ungarn können Samstage als Werktag erklärt werden, auf Gebühren achten!/Bilderbox

Beim Parken ist besondere Vorsicht geboten, denn Samstage können per Gesetz zu Werktagen erklärt werden. Auf Parkplätzen, die samstags in der Regel gebührenfrei sind, müssen dann plötzlich Parkgebühren entrichtet werden.

7. San Marino: Rauchen beim Fahren verboten

Hier gilt: Rauchen am Steuer verboten./Bilderbox Salzburg24
Hier gilt: Rauchen am Steuer verboten./Bilderbox

Das Rauchen ist am Steuer eines Fahrzeuges verboten.

(Quelle: salzburg24)

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