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Die Einkaufstour im Internet: Tipps und Gefahren

Das Finanzministerium warnt auf seiner Internetpräsenz vor den Problemen und gibt Tipps für den sicheren Webeinkauf.
Veröffentlicht: 27. Juni 2013 14:04 Uhr
Was als Schnäppchen auf einer mehr oder weniger obskur aussehenden Homepage erstanden wird, kann für den Konsumenten oft schwerwiegende Folgen nach sich ziehen.
SALZBURG24 (Stephanie Jiménez)

Dass man das Produkt bezahlt, aber nicht bekommt, weil es der Zoll als Fälschung identifiziert und konfisziert hat, ist da oft noch das vergleichsweise angenehmste Problem. Schlimmer wird es schon, wenn es um die Gesundheit geht. Das Finanzministerium warnt auf seiner Internetpräsenz vor den Problemen und gibt Tipps für den sicheren Webeinkauf.

Gefälschte Artikel bergen Gesundheitsgefahren

Gefälschte Textilien etwa werden mit billigen und giftigen Farben produziert, die Allergien hervorrufen. Nachgemachte Sonnenbrillen filtern zum Beispiel UV-Strahlen nicht heraus. Gefälschte Waschmittel und imitierte Shampoos können schwere Verätzungen hervorrufen. Durch gefälschte Akkus explodieren Handys und verletzen ihre Besitzer schwer. Gefälschtes Spielzeug mag zwar billig sein, es birgt aber auch ein großes Verletzungsrisiko für Kinder mit sich.

Und dann sind da noch nachgemachte Arzneimittel, die wirkungslos oder viel zu hoch dosiert sind. Ihre Einnahme kann zu schweren Erkrankungen oder zum Tod führen. Das selbe gilt für minderwertige Autoersatzteile.

Bei Arzneimittel auf Onlinekauf verzichten

Gerade bei Arzneimitteln sollten Konsumenten überhaupt auf den Kauf im Internet verzichten. Nach dem Arzneiwareneinfuhrgesetz muss der Zoll diese konfiszieren. Lediglich in einem EU-Staat zugelassene Apotheken, die in Österreich zugelassene Medikamente mit deutschsprachigen Beipackzetteln anbieten, sind davon ausgenommen. Eine kleine Hilfe: Internetportale ohne Impressum sind zum Beispiel von vornherein auszuschließen, da hier kaum die entsprechende Seriosität zu gewährleisten ist.

Nicht sicher kann man sich auch bei Homepages sein, die beispielsweise in Deutschland oder Kanada zu sein scheinen. Sie sagen nichts über die tatsächliche Herkunft der bestellten Waren aus.

Wenn der Onlinekauf vor Gericht endet...

Generell ist bei Online-Einkäufen außerhalb der EU neben den Zollvorschriften auch zu beachten, dass die Behörde bei Sendungen mit Pirateriewaren nach der EG-Produktpiraterie-Verordnung tätig werden muss. Die Folge können dann durch die Rechtsinhaber angestrengte Verfahren oder, wenn alle Beteiligten zustimmen, eine Vernichtung oder Zerstörung der Produkte sein. (APA)

(Quelle: salzburg24)

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