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Ermittlungen gegen Ex-Vizekanzlerin Riess-Passer eingestellt

Veröffentlicht: 23. März 2011 13:48 Uhr
Die Staatsanwaltschaft Salzburg hat ihre Ermittlungen gegen die Wüstenrot-Chefin und Ex-Vizekanzlerin Susanne Riess-Passer sowie gegen ein Aufsichtsratsmitglied wegen des Verdachtes der Untreue eingestellt.
Das erklärte am Mittwoch Mediensprecherin der Staatsanwaltschaft Salzburg Barbara Feichtinger auf Anfrage der APA. Die Behörde ermittelte seit Februar 2010 aufgrund einer anonymen Anzeige. Demnach sollten Bauspareinlagen gesetzeswidrig und riskant veranlagt worden sein. Dieser Verdacht hat sich jedoch nicht bestätigt.

"Die Staatsanwaltschaft hat umfangreiche Beweise aufgenommen, ein ausführliches Sachverständigen-Gutachten eingeholt und sich umfangreiche Unterlagen beschafft. Daraus hat sich eindeutig ergeben: Alle Vorwürfe haben sich Punkt für Punkt als unberechtigt erwiesen", erklärte Riess-PassersSalzburger Rechtsanwalt Peter Bleiziffer gegenüber der APA. Auch die Behauptungen, dass Bausparmittel gesetzwidrig veranlagt worden seien, "wurden eindeutig widerlegt", betonte der Advokat.

Der Anzeige zufolge seien u.a. mehr als die Hälfte der Bauspareinlagen von rund 4 Mrd. Euro entgegen der restriktiven Bestimmungen des Bausparkassengesetzes in diverse Strukturen, Wertpapierfonds und riskante Anlagen veranlagt worden. Die Veranlagungen seien auch ohne ausreichendes Risikomanagement und internes Kontrollverfahren erfolgt. Nach Verlusten 2008 habe nur die Umstrukturierung der Bausparkasse Wüstenrot AG (Anfang 2009) deren Existenz gerettet, hieß es. Geschädigt worden seien von der Umstrukturierung betroffene Unternehmen.

Riess-Passer hatte bereits im Vorjahr erklärt, dass alle Veranlagungsbestimmungen eingehalten worden seien. Im Jahr 2009 wurde schon einmal eine anonyme Anzeige eingebracht. Die Staatsanwaltschaft stellte damals die Ermittlungen ein, weil die Anzeige zu unkonkret war. Nach Einbringen einer konkreteren Anzeige wurde erneut ermittelt. Ein gerichtlich beeideter Sachverständiger prüfte, ob die Bauspareinlagen gemäß Paragraf 8 des Bausparkassengesetzes veranlagt wurden. Die Staatsanwaltschaft hatte zudem auch Prüfberichte und Unterlagen von der Nationalbank und Finanzmarktaufsicht angefordert. Das Verfahren wurde schließlich am 11. März 2011 eingestellt.

(Quelle: salzburg24)

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