S24 Archiv

EU-Fiskalpakt laut VfGH nicht verfassungswidrig

VfGH-Präsident Holzinger verkündete die Beschlüsse
Veröffentlicht: 05. November 2013 13:12 Uhr
Der Beschluss des EU-Fiskalpaktes durch den österreichischen Nationalrat ist nicht verfassungswidrig. Der Verfassungsgerichtshof hat einen Oppositionsantrag gegen die Beschlussfassung mit einfacher Mehrheit abgewiesen. Das gab VfGH-Präsident Holzinger am Dienstag bekannt. Auch einem Antrag des BZÖ auf Aufhebung der Kärntner Landtagswahl vom 3. März wurde nicht stattgegeben.

FPÖ, BZÖ und Grüne sind damit mit ihrem gemeinsamen Antrag gegen den EU-Fiskalpakt beim VfGH gescheitert. Für die Annahme dieses Staatsvertrages im Juli 2012 war eine Zwei-Drittel-Mehrheit nicht nötig, die Zustimmung von SPÖ und ÖVP reichte aus, erklärte Holzinger. In einem Punkt - der Frage, ob in die Budgethoheit eingegriffen wird - war der Antrag fehlerhaft und damit unzulässig.

Die Opposition war der Meinung, dass der "Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion" eine Reihe verfassungsändernder Bestimmungen enthält und deshalb mit Zwei-Drittel-Mehrheit hätte beschlossen werden müssen - die nicht zustande gekommen war, weil keine der Oppositionsparteien zustimmen wollte. Der VfGH erachtet die vorgebrachten Bedenken für "nicht begründet".

Grundsätzlich hielt der VfGH auch fest: Der "einfache Gesetzgeber" habe einen beträchtlichen Gestaltungsspielraum, auch weitreichende Festlegungen mit budgetären Konsequenzen seien nicht einer Verfassungsmehrheit vorbehalten.

"In gewisser Weise etwas skurril" war die Anfechtung der Kärntner Landtagswahl durch das BZÖ. Der VfGH hat ihr nicht stattgegeben. Denn den behaupteten Stimmzettel mit einer "pornografischen Karikatur", der zu Unrecht als ungültig für das BZÖ gewertet worden sei, gab es in dieser Form nicht. Die rot-schwarz-grüne Landesregierung hat also weiterhin die Verfassungsmehrheit im Landtag.

Bei Durchsicht aller in Micheldorf als ungültig gewerteten Stimmzettel fanden die Verfassungsrichter zwar schon einen mit einer "pornografischen Karikatur" - auf das Feld neben dem BZÖ war ein männliches Geschlechtsorgan gezeichnet. Seine Stimme hatte der Wähler aber eindeutig den Piraten gegeben, die kreuzte er im vorgesehenen Kreis an.

Der Stimmzettel wäre also gültig für die Piraten - die aber die Wahl nicht angefochten haben. Außerdem hat der VfGH auch zu prüfen, ob eine falsche Entscheidung einer Wahlbehörde Konsequenzen auf das Gesamtergebnis hatte. Dies wäre bei den Piraten nicht der Fall gewesen, wohl aber beim BZÖ. Denn mit der Briefwahlauszählung wanderte wegen einer Stimme Unterschied ein Mandat von den Orangen zu den Grünen.

Mit der VfGH-Entscheidung behalten die Grünen ihre fünf Mandate - was gemeinsam mit den 14 der SPÖ und den fünf der ÖVP knapp die Zwei-Drittel-Mehrheit ausmacht. Das BZÖ bleibt bei zwei, die FPK hat sechs und das Team Stronach vier Mandate.

(Quelle: salzburg24)

Lädt
Du hast die maximale Anzahl an Autor:innen/Themen erreicht. Um dem Thema zu folgen, entferne bitte andere Autor:innen/Themen. Themen bearbeiten

Um "meine Themen" nutzen zu können, musst Du bitte der Datenspeicherung hierfür zustimmen

22.10.2018
S24 Archiv

Laudamotion schließt Station in Salzburg

Von Nicole Schuchter
15.10.2018
S24 Archiv

Auto brennt in Anif völlig aus

Von Jacqueline Winkler
Kommentare (0)
Diskussion anzeigen K Diskussion ausblenden Esc
merken
Nicht mehr merken