S24 Archiv

Fall Cain - Es bleibt bei lebenslang

Milosav M., wegen Mord an dem dreijährigen Cain schuldig gesprochen, bei seiner Verhandlung im März 2012.
Veröffentlicht: 23. April 2013 11:40 Uhr
Schwarzach - Das Oberlandesgericht Innsbruck hat am Dienstag die lebenslange Freiheitsstrafe für den Exfreund der Mutter des zu Tode geprügelten Cain bestätigt.
SALZBURG24 (Martin Suppersberger)

Die von Verteidiger Edgar Veith vorgebrachten Milderungsgründe würden laut Richter Klaus Schröder nicht vorliegen. "Die Anwendung jeglicher Gewalt gegenüber Kindern ist unzulässig", begründete der Richter das Urteil. Das Trauerschmerzensgeld für Cains Bruder in der Höhe von 25.000 Euro wurde ebenfalls bestätigt. Der OGH hielt im Februar 2013 fest, dass Milosav M. den Dreijährigen im Jänner 2011 vorsätzlich getötet habe.

"Erziehung" kein Argument

Veith hatte behauptet, dass sein Mandant aus achtenswerten Beweggründen gehandelt habe. "Er hat das Kind nur aus Erziehungsgründen geschlagen, er wollte es nicht töten", sagte der Verteidiger. Der Richter sah diese "achtenswerten Beweggründe" jedoch nicht gegeben. "Eltern haben für das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Das alte elterliche Züchtigungsrecht gibt es nicht mehr", erklärte Schröder.

Die hohe mediale Aufmerksamkeit habe außerdem zu einer sehr starken Emotionalisierung geführt, wodurch die Entscheidung des Schwurgerichts beeinflusst worden wäre, meinte der Verteidiger. "Mein Mandant wurde schon vor dem Verfahren als Monster und Mörder hingestellt", sagte Veith. Richter würden sich jedoch laut Schröder von einer derartigen Emotionalisierung nicht leiten lassen. "19 Richter haben in diesem Verfahren über Schuld und Strafe entschieden und sie haben ihr Urteil nicht aufgrund von Emotionen gefällt", bemerkte Schröder.

Milosav M. hält sich für unschuldig

Der Angeklagte zeigte sich einerseits reuig, war andererseits weiterhin von seiner Unschuld überzeugt. "Ich möchte mich entschuldigen. Aber ich bin unschuldig, ich wollte das Kind nie töten", sagte der Mann. Er werde bis nach Straßburg gehen, um seine Unschuld zu beweisen, kündigte er an.

Das Landesgericht Feldkirch hatte Milosav M., zum Tatzeitpunkt Lebensgefährte der Mutter Cains, am 30. März 2012 wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Verteidiger Veith bekämpfte das Urteil mit einer Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung. Der OGH hielt am 28. Februar 2013 fest, dass Milosav M. Cain vorsätzlich getötet habe, "indem er dem dreijährigen Kind an zwei aufeinanderfolgenden Tagen durch unzählige, äußerst wuchtige Schläge mit einem Aluminiumstiel und den Händen gegen dessen vollkommen schutzlosen Körper versetzte".

(APA)

(Quelle: salzburg24)

Lädt
Du hast die maximale Anzahl an Autor:innen/Themen erreicht. Um dem Thema zu folgen, entferne bitte andere Autor:innen/Themen. Themen bearbeiten

Um "meine Themen" nutzen zu können, musst Du bitte der Datenspeicherung hierfür zustimmen

22.10.2018
S24 Archiv

Laudamotion schließt Station in Salzburg

Von Nicole Schuchter
15.10.2018
S24 Archiv

Auto brennt in Anif völlig aus

Von Jacqueline Winkler
15.05.2014
S24 Archiv

Mein Vater, der Zodiac-Killer

Von SALZBURG24 (Daniel Pichler)
Kommentare (0)
Diskussion anzeigen K Diskussion ausblenden Esc
merken
Nicht mehr merken