Er schilderte zwei Vorfälle, bei denen sich Elma “unbeabsichtigt” verletzt haben könnte. “Einmal fiel sie vom Couchtisch, und am 8. November bin ich mit ihr im Bad ausgerutscht. Sie fiel zum Teil auf die Fliesen, zum Teil auf mich. Sie hat extrem geschrien und sich erst nach einer halben Stunde beruhigt. Es war schrecklich. Verletzungen fand ich keine bei ihr.”
Immer wenn Elma länger nicht zu beruhigen war, habe er seine Frau verständigt, die ja untertags in München arbeitete. Auch von dem Sturz vom Couchtisch habe er ihr erzählt. Ob er mit der Betreuung des Kindes überfordert gewesen sei, wollte die Privatbeteiligtenvertreterin wissen, die für Elma ein Teilschmerzensgeld in der Höhe von 10.000 Euro erkämpfen will. “Nein. Ich wollte aber nicht, dass meine Frau so weit zur Arbeit reist”, sagte der 43-Jährige.
Die Kindesmutter schilderte Einzelrichter Wilhelm Longitsch, sie hätten im mutmaßlichen Tatzeitraum mehrmals mit Elma einen Kinderarzt aufgesucht. Ihr sei erklärt worden, das Weinen könnte von Bauchkrämpfen herrühren. “An Kindesmisshandlung habe ich nie gedacht.” Sie habe aber beobachtet, wie ihr Mann das Baby geschüttelt habe. “Ich bin auch Zeuge geworden, dass sie mit Stoffwindeln zu fest gewickelt worden ist.” Es sei auch vorgekommen, dass sie ihre weinende Tochter nicht beruhigen durfte, um das Kind nicht zu sehr zu verwöhnen. Sie selbst sei von ihrem Mann auch schon öfters “geschubst” worden, erklärte die 28-Jährige.
Verletzungen habe sie bis zum 8. November bei Elma nicht bemerkt. Erst am 9. November erkannte sie beim Wickeln eine Schwellung am Oberschenkel. “Elma hat erschöpft ausgesehen. Als ich sie dort berührte, hat sie geweint.” Am Telefon gab ihr der Kinderarzt am Tag darauf den Rat, die Schwellung zu beobachten. Am 11. November brachte sie Elma in die Kinderchirurgie. “Von den Unfällen habe ich erst erfahren, als ich die Aussage von meinem Mann gelesen habe”, rechtfertigte sich die Angestellte.
Während der beschuldigte 43-Jährige annahm, dass seine Frau das Kind “niemals verletzt hat”, stellte er in den Raum, dass sich Elma bei ihren Großeltern mütterlicherseits – wo das Baby derzeit betreut wird – verletzt haben könnte. Seine Frau habe ihre Eltern mit dem Kind mehrmals besucht, ihm aber erzählt, dass ihr Vater aggressiv werden könne. Als der Fall Elma angezeigt worden war, habe seine Frau gemeint, er solle allein die Schuld auf sich nehmen. Sie werde sich umbringen, sollte sie ins Gefängnis kommen und ihre Arbeit verlieren.
Laut Neuropsychiater Ernst Griebnitz bestünden keine Hinweise, dass die Kindesmutter etwas unterlassen hätte oder nicht in der Lage wäre, ein Kind zu erziehen, sagte der Verteidiger der Mutter, Franz Gerald Hitzenbichler. Er zitierte aus einem Privatgutachten, wonach die Verletzungen durch “unabsichtliches, wildes Spielen” entstanden sein könnten. Der Verteidiger des Kindesvater, Robert Pirker, meinte, im Strafantrag gebe es keinen Ansatzpunkt für Verdachtsmomente gegen seinen Mandanten.
(Quelle: salzburg24)