"Deshalb gilt es vor allem diese schwächsten Verkehrsteilnehmer in den Ortsgebieten besonders zu schützen. Ein Beitrag dafür ist die Senkung von Toleranzgrenzen um fünf Stundenkilometer für Geschwindigkeitsüberschreitungen in Ortsgebieten bzw. bei Geschwindigkeitsbeschränkungen bis 50 km/h auf Freilandstraßen." Dies betonte am Dienstag Verkehrsreferent Landesrat Hans Mayr in einem Informationsgespräch mit dem Leiter der Verkehrsabteilung der Salzburger Polizei, Oberst Friedrich Schmidhuber, Bezirkshauptmann Reinhold Mayer und dem Gerichtssachverständigen Gerhard Kronreif.
Toleranzgrenze deutlich senken
Derzeit gilt noch, dass bei angezeigten Geschwindigkeitsmessungen generell eine gerätebedingte Messtoleranz von fünf Stundenkilometern berücksichtigt wird. Dazu kommt eine Straftoleranz von zehn Stundenkilometern. Diese soll in Ortsgebieten und bei Geschwindigkeitsbeschränkungen bis 50 km/h um fünf Kilometer pro Stunde gesenkt werden. Das heißt, wurde bisher bei einer 30-km/h-Begrenzung ab 41 km/h gestraft, so erhalten die Autofahrer in Zukunft bereits bei 36 Stundenkilometern eine Strafverfügung der Strafbehörde. Bei 50 km/h erlaubte Höchstgeschwindigkeit heißt es künftig bereits ab 56 km/h anstatt wie bisher bei 61 km/h bezahlen. Auf Freilandstraßen bleiben dagegen die bisherigen Toleranzen mit angezeigten 15 km/h über der Höchstgeschwindigkeit unverändert. Das heißt bei einem 80er wird wie bisher ab 91 km/h gestraft.
Keine Abzocke der Autofahrer
Bei dieser Senkung der Toleranzgrenze handle es sich ebenso wie bei einer diskutierten Anhebung der Strafsätze für Geschwindigkeitsüberschreitungen keinesfalls um eine Abzocke der Autofahrer. Sie sollen vielmehr dafür sensibilisiert werden, dass vor allem in Ortsgebieten Fußgänger und Radfahrer eines besonderen Schutzes bedürfen, sagte Landesrat Mayr. Oberst Schmidhuber und Bezirkshauptmann Mayer kündigten an, dass die neuen Toleranzgrenzen bereits ab Mittwoch berücksichtigt werden. Die schwerwiegenden Folgen von Geschwindigkeitsüberschreitungen im Falle eines Unfalls erläuterte Gerichtsgutachter Gerhard Kronreif anhand eines Beispiel bei einer Übertretung einer höchst zulässigen Geschwindigkeit von 30 km/h um sechs bzw. zehn Stundenkilometer.
Täglich mehr als 1.200 Geschwindigkeitsübertretungen
Verkehrsreferent Mayr wies auch darauf hin, dass in Salzburg täglich mehr als 1.200 Geschwindigkeitsübertretungen festgestellt und mit Strafen an Ort und Stelle oder mit einer Anzeige an die Behörden geahndet werden. Neben der Senkung der Toleranzgrenzen für Geschwindigkeitsübertretungen sollten diese Verkehrsvergehen künftig nach deutschem Vorbild in das Vormerksystem aufgenommen werden, vor allem bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen zum Beispiel 100 km/h im Ortsgebiet. Dadurch sollen vor allem notorische Schnellfahrer bewegt werden, den Fuß vom Gaspedal zu nehmen.
Geldstrafe erhöhen
Auch eine deutliche Erhöhung bei den Geldstrafen sei zu überlegen, zumal die Staffelung der Strafbeträge in Salzburg sachlich nicht gerechtfertigt sei. So unterliegen derzeit Geschwindigkeitsübertretungen im Ortsgebiet geringeren Sanktionen als jene auf Autobahnen, obwohl das Verletzungsrisiko innerorts aufgrund der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer mit Fußgängern, Radfahrern und Lenkern von einspurigen Kfz viel höher ist als auf Freilandstraßen, sagte Mayr.
3.056 Unfälle mit Personenschaden
Im vergangenen Jahr ereigneten sich auf Salzburgs Straßen 3.056 Unfälle mit Personenschaden, um 2,6 Prozent oder 79 Unfälle weniger als ein Jahr zuvor. Die Zahl der Verletzten ging um 117 oder 31, Prozent auf 3.763 und die der getöteten Personen um zehn oder 27,8 Prozent auf 36 zurück.
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(Quelle: salzburg24)