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Gesetzlicher Mindestlohn nun auch in Deutschland

Veröffentlicht: 03. Juli 2014 13:57 Uhr
In Deutschland wird es vom kommenden Jahr an erstmals einen gesetzlichen Mindestlohn geben. Der Deutsche Bundestag stimmte am Donnerstag mit überwältigender Mehrheit einem entsprechenden Gesetzentwurf der schwarz-roten Koalition zu. Nach dem Gesetz gilt vom 1. Jänner 2015 an in Deutschland eine Lohnuntergrenze von 8,50 Euro pro Stunde.

Nutznießer sind nach Regierungsangaben rund 3,7 Millionen Menschen, die bisher weniger verdienen. Es gibt aber Ausnahmen. So gilt der Mindestlohn nicht für Jugendliche unter 18 Jahren sowie für Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer Beschäftigung. Für einige Bereiche gelten Übergangregelungen bis 2017.

So können Branchen mit länger laufenden Tarifverträgen bis Ende 2016 weniger als den Mindestlohn zahlen. Für Zeitungszusteller wird der Mindestlohn von 8,50 Euro zwischen 2015 und 2017 stufenweise eingeführt. Für Saisonarbeiter, etwa in der Landwirtschaft oder in der Gastronomie, wird die Zeitspanne, in denen sie von der Sozialversicherungspflicht befreit sind, von 50 auf 70 Tage ausgeweitet.

Der gesetzliche Mindestlohn war eines der großen politischen Ziele der Sozialdemokraten, dass sie im Herbst in den Koalitionsverhandlungen mit den Christdemokraten von Bundeskanzlerin Angela Merkel durchsetzten. Zwar hatte sich CDU-Chefin Merkel im Wahlkampf klar gegen ihn ausgesprochen. Hätte die CDU/CSU auf dieser Position aber beharrt, wäre die Große Koalition nicht zustande gekommen.

Wirtschaftsverbände warnen, dass durch den Mindestlohn Arbeitsplätze verloren gehen, die sich dann nicht mehr rechnen. Nach Einschätzung des Münchner ifo-Institutes könnte er bis zu 900.000 Stellen kosten. Arbeitsministerin Andrea Nahles und die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung versichern dagegen, der Mindestlohn werde keine negativen Auswirkungen haben.

Deutschland ist eines der wenigen europäischen Länder, in denen es noch keinen gesetzlichen Mindestlohn gibt. Bisher kennt Europas größte Volkswirtschaft nur sogenannte Branchen-Mindestlöhne. Diese basieren auf Tarifvereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften, die von der Regierung als allgemeinverbindlich für eine ganze Branche erklärt werden.

(Quelle: salzburg24)

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