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Härtere Konsequenzen für Rassismus im Stadion

Rassistische "Fans" sollen härter bestraft werden
Veröffentlicht: 20. Mai 2014 19:46 Uhr
Für rassistische Parolen auf Sportplätzen setzt es künftig härtere Strafen. Dafür sorgt eine Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz, die am Dienstag mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Team Stronach beschlossen wurde. In der Debatte kam es auch zu einer kurzen Auseinandersetzung über den Polizeieinsatz bei den Demonstrationen Linker und Rechter am Samstag in Wien.

Der ÖVP-Abgeordnete Amon forderte die Grünen auf, den - mittlerweile durch den Arztbefund als unzutreffend erwiesenen - Vorwurf zurückzunehmen, eine Schwangere habe wegen des Polizeieinsatzes ihr Kind verloren. Die Grünen sollten sich bei der Polizei entschuldigen, meinte er.

Dies tat der Grüne Abg. Albert Steinhauser nicht. Er bekräftigte vielmehr die Forderung, den Polizeieinsatz bei der Gegendemo zum Aufmarsch rechter "Identitärer" von einer unabhängigen Kommission untersuchen zu lassen - und auch jene, Polizisten bei solchen Einsätzen zu kennzeichnen.

Darauf ging Innenministerin Mikl-Leitner zwar nicht ein - aber sie bekräftigte ihren Vorschlag einer individuellen Video-Überwachung bei Demo-Einsätzen. In anderen Staaten habe sich gezeigt, dass damit die Aggressivität bei Demonstrationen zurückgehe. Einmal mehr stellte sich Mikl-Leitner auch hinter das Vorgehen der Polizei. Otto Pendl von der SPÖ lehnte eine pauschale Verurteilung der Polizei ab - und merkte an: "Keine Verletzung des Rechtsbestandes legalisiert automatisch, dass andere Gruppierungen unseren Rechtsbestand verletzen."

Die Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz bringt der Polizei mehr Befugnisse: Sie kann künftig auffällig gewordene Fans - bei rassistischen Äußerungen oder Verstößen gegen das Verbotsgesetz - bei Sportgroßveranstaltungen wegweisen. Nach einschlägigen Verurteilungen droht außerdem ein Sportstättenbetretungsverbot. Wie bei Gewaltdelikten erhält die Polizei die Ermächtigung, Daten an den Österreichischen Fußballbund bzw. die Fußball-Bundesliga zur Prüfung einer solchen Maßnahme zu übermitteln.

Außerdem wird die Regelung zur DNA-Untersuchung nach einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes repariert: DNA-Untersuchungen zu Ermittlungszwecken sollen nur mehr zulässig sein, wenn es um eine vorsätzlich begangene Straftat geht, die mit mehr als einem Jahr Haft bedroht ist.

(Quelle: salzburg24)

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