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Haftstrafe für Hochegger im Telekom-Prozess

Veröffentlicht: 14. September 2013 12:32 Uhr
Der Lobbyist Peter Hochegger ist im Telekom IV-Prozess wegen Beitrags zur Untreue und falscher Aussage vor dem parlamentarischen U-Ausschuss zu 30 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Drei Mitangeklagte erhielten ebenfalls Haftstrafen, Ex-Telekom-Vorstand Fischer wurde freigesprochen. Zudem muss das BZÖ die von der Telekom im Wahlkampf 2006 erhaltenen 960.000 Euro als Strafe zurückzahlen.

Jeweils Schuldsprüche wegen Beitrags zur Untreue setzte es auch für den Ex-BZÖ-Abgeordneten Klaus Wittauer, den BZÖ-nahen Werber Kurt S. sowie den vormaligen Sprecher der früheren BZÖ-Justizministerin Karin Gastinger, Christoph Pöchinger; für Wittauer und Pöchinger zusätzlich wegen falscher Aussage vor dem U-Ausschuss. Sie fassten jeweils teilbedingte Freiheitsstrafen aus: Wittauer bekam zwei Jahre (davon drei Monate unbedingt), S. zweieinhalb Jahre (davon fünf unbedingt), Pöchinger zwei Jahre (davon acht unbedingt). Sämtliche Urteile sind nicht rechtskräftig.

Demgegenüber wurde der ehemalige TA-Vorstand Fischer vom Vorwurf der Untreue sowie der Falschaussage freigesprochen. Das Gericht sah es zwar als erwiesen an, dass die Telekom dem BZÖ im Wahljahr 2006 über Scheinrechnungen Finanzspritzen zukommen ließ. Die Vergabe von Scheinaufträgen an zwei BZÖ-nahen Werbe-Firmen hätten aber der Ex-TA-Prokurist Wolfgang F. und der frühere TA-Controlling-Chef Gernot Schieszler vorbereitet bzw. unterzeichnet. Fischer habe den Vergabeakt gegengezeichnet - allerdings "vorsatzlos".

Bestraft wird aber auch das BZÖ. Weil nach Ansicht des Gerichts die unrechtmäßigen Zahlungsvorgänge beim BZÖ eine Bereicherung zur Folge hatten, wurde dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Abschöpfung der Geldflüsse stattgegeben. Das BZÖ muss demnach 960.000 Euro als Strafe bezahlen.

Der Richter sind überzeugt, dass der gesamte Betrag, der von der Telekom über die beiden BZÖ-nahen Werbeagenturen geflossen war, zur Gänze in den Einflussbereich der Orangen gelangte. Das BZÖ, das im Vorfeld sicherheitshalber 960.000 "rückgestellt" hatte, sprach von einer unverständlichen Entscheidung des Gerichts und legte dagegen Rechtsmittel ein.

Peter Hochegger wiederum reagierte auf die über ihn verhängten zweieinhalb Jahre unbedingter Haft unmittelbar nach der Urteilsverkündung betont gelassen. "Ich werde mich jetzt mal zurückziehen und entspannen", bemerkte er im Großen Schwurgerichtssaal gegenüber der APA, nachdem sein Verteidiger Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet hatte.

Sein "großes Problem" sei gewesen, dass das Gericht nicht ihm, sondern dem Kronzeugen Gernot Schieszler geglaubt habe, der in dieser Sache in Wahrheit "der Haupttäter" gewesen sei. Tatsache sei, dass er, Hochegger, "in diese ganze Geschichte nicht involviert war".

(Quelle: salzburg24)

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