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Heftiges Gerangel um Pferdesolarium endete vor Strafrichter

Veröffentlicht: 02. Februar 2009 12:36 Uhr
Salzburg-Stadt – Heftiges Gerangel um einen Platz im Pferdesolarium hat am Montag für zwei Salzburger vor einem Strafrichter geendet. Eine Frau Doktor soll einen Reiterkollegen, ebenfalls ein Doktor, mit einer Mitschaufel geschlagen und einen Bruch am Mittelhandknochen zugefügt haben.

Der Zweitangeklagte wiederum soll seine Gegnerin mit Faustschlägen am Kopf verletzt haben. Da die beiden jeweils eine andere Tatversion vorbrachten, der Richter aber “nicht mit Gewissheit” sagen konnte, “wer die Unwahrheit sagt”, entschied er sich für einen Freispruch im Zweifel. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der “unschöne Vorfall”, wie Einzelrichter Markus Lindorfer heute den handgreiflichen Streit nannte, hatte sich vor einem Jahr in einem Reitstall in der Gemeinde Elsbethen (Flachgau) zugetragen. “Mein Pferd hat nach der Springstunde geschwitzt, deshalb wollte ich es ins Solarium stellen”, schilderte die 51-jährige Reiterin. Nach zehn Minuten langem Warten habe sich jedoch der 65-jährige Pferdebesitzer immer noch geweigert, seinen Hengst wegzustellen. Der Akademiker sah aber keine Alternative für einen anderen Anbindeplatz, weil das Tier leicht nervös werde, gerade wenn eine Stute in der Nähe sei, gab er zu bedenken.

Als die wütende Frau den Hengst losband, eskalierte der vorerst verbale Streit, bei dem auch unschöne Worte wie “Arschkuh” gefallen sein sollen. Der 65-Jährige habe mit Fäusten auf sie eingeschlagen, schilderte die wegen schwerer Körperverletzung Erstangeklagte. Sie erlitt laut Strafantrag eine Schädelprellung, Rissquetschwunden am Hinterkopf und eine Bänderzerrung.

Zum “Schutz” und als Drohgebärde” habe sie eine Mistschaufel aus der nahe gelegenen Scheibtruhe genommen und hochgehoben, führte die Akademikerin weiter aus. Die Verletzungen ihres Widerparts – Bruch des Mittelhandknochens der linken Hand, Prellung an beiden Händen – seien durch seine Schläge gegen die Schaufel bzw. den Stiel entstanden. Der wegen leichter Körperverletzung Zweitangeklagte erzählte hingegen, die Frau habe auf ihn regelrecht eingeschlagen. Ihre Verletzungen seien durch das Gerangel mit der Schaufel passiert, was ihm leidtue. Eine Mitverantwortung gestehe er ja ein.

“Tatzeugen gibt es nicht, und das Pferd können wir nicht befragen”, seufzte der Richter. Der Staatsanwalt zog scherzend einen “Pferdeflüsterer” in Erwägung. In seiner Urteilsbegründung meinte Lindorfer, vielleicht hätten ja beide Angeklagten die Unwahrheit gesagt. “Eine Aussprache wäre sinnvoll.”

(Quelle: salzburg24)

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