Die geständigen Angeklagten im Alter von 31 bis 49 Jahren wurden zu bedingten Haftstrafen von zwölf, zehn, neun und acht Monaten verurteilt. Sie sollen Veranstaltungen für das mittlerweile zerschlagene "Schenkkreis-Unternehmerforum" organisiert und an die 60 Teilnehmer angeworben haben. Diese schauten jedoch finanziell durch die Finger. Laut Anklage belief sich der Schaden auf rund 500.000 Euro.
Lungauer "glaubten an das Spielsystem"
Die Urteile wegen des Vergehens der "Ketten- oder Pyramidenspiele" nach Paragraf 168a StGB sind nicht rechtskräftig, weil Staatsanwalt Andreas Winkler keine Erklärung abgegeben hat. Die fünf Angeklagten haben die Schuldsprüche angenommen.
Die drei Männer und zwei Frauen sind alle unbescholten und im Lungau sozial integriert. Sie sind entweder selbstständig, angestellt oder in Karenz. Ihr Engagement für das Spiel begründeten sie mit ihrer Naivität. "Alle waren leichtgläubig und naiv und haben an das Spielsystem geglaubt", sagte Rechtsanwalt Daniel Leodolter, der ein angeklagtes Ehepaar und eine 31-jährige Angestellte verteidigte.
"Dachten, das sei erlaubt"
In einem Hotel in München - der Schenkkreis war in Deutschland und Österreich aktiv - wurde den Interessierten das Mitspielen bei einer "Einführung" schmackhaft gemacht. Die Masche lief so: Wer 5.000 Euro einsetzte und lediglich zwei neue Mitspieler anwarb, sollte später 40.000 Euro erhalten, wer 10.000 Euro einzahlte gar 80.000 Euro. Der Schenkkreis sei "rechtmäßig und legal", hieß es. Im Falle eines Spielstillstandes würde man den Einsatz auch wieder zurückbekommen. Wer neue Spieler anwarb, wie die Beschuldigten, trat als "Chartführer" auf. Sie rührten in öffentlichen Lokalen und im Bekannten- und Verwandtenkreis die Werbetrommel.
"Was hat sie dazu bewogen, an das System zu glauben?", fragte vorsitzende Richterin Ilona Schalwich-Mozes den 46-jährigen Erstangeklagten, der mit seiner Frau damals nach München gereist war, um sich zu informieren. "Wir haben ein Schreiben gesehen, vom Finanzministerium. Sie haben uns das gezeigt, dass das erlaubt ist. Ich dachte mir, das muss passen. Uns ist das so beigebracht worden, dass das funktioniert. Ich war sehr lange naiv", lautete seine Antwort. "Es tut mir leid, was passiert ist. Das war der Fehler meines Lebens."
Zwölf bis acht Monate Haft
Und ja, eine materielle Bedürftigkeit habe es gegeben, erklärte der angestellte Ehemann. Bei dem Pyramidenspiel sei er mit 10.000 Euro, seine zweitangeklagte Frau mit 5.000 Euro eingestiegen. "Es ist nichts herausgekommen. Wir sind mit Null ausgestiegen." Der Erstangeklagte erhielt zwölf Monate bedingt, seine 38-jährige Frau, die ihm bei all dem vertraut hatte, zehn Monate.
Die Staatsanwalt hat den fünf Beschuldigten auch noch schweren gewerbsmäßigen Betrug (Strafrahmen: ein Jahr bis zehn Jahre Haft) vorgeworfen. Doch der Schöffensenat hat in seinem Urteil nur das Delikt der verbotenen Pyramidenspiele angenommen, das auch mit einer geringeren Strafe bedroht ist, nämlich mit bis zu drei Jahren Haft. Einen schweren gewerbsmäßigen Betrug hätten die Beschuldigten nicht begangen, dazu habe der Vorsatz gefehlt, sagten die Verteidiger Leodolter und Friedrich Kühleitner, der zwei Männer im Alter von 43 und 49 Jahren vertrat. Diese erhielten zehn und neun Monate Haft. Die 31-jährige Angestellte kassierte acht Monate.
Schulden als Tatmotiv angegeben
Alle Beschuldigten gaben an, dass sie Schulden haben. Die Ansprüche der Privatbeteiligten - es waren zum Erstaunen der Vorsitzenden keine davon zur Verhandlung erschienen - wurden von den Angeklagten zum Teil anerkannt. Der Schöffensenat sprach den Opfern einige Beträge zu.
Als das "Schenkkreis-Unternehmerforum" Anfang 2010 ausgehoben wurde, forschte die Polizeiinspektion Tamsweg (Lungau) mehr als 280 Teilnehmer aus. Die Ermittler nahmen damals 70 Beschuldigte mit einem Gesamtschaden von rund sechs Millionen Euro an. Zehn Personen wurden als Hauptverdächtige genannt, die einen Schaden von rund drei Millionen verursacht haben sollen.
(Quelle: salzburg24)