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"Keine Notwehr": Urteil gegen Felix Baumgartner rechtskräftig

Veröffentlicht: 06. November 2012 12:22 Uhr
Der Salzburger Extremsportler Felix Baumgartner ist am Dienstag in einem Berufungsverfahren am Landesgericht Salzburg wegen Körperverletzung rechtskräftig schuldig gesprochen worden.

Der 43-jährige Stratos-Springer war heuer im April in erster Instanz zu einer Geldstrafe verurteilt worden, nachdem er im September 2010 einen griechischen Lkw-Fahrer mit einen Faustschlag verletzt haben soll. Gegen das Urteil gibt es kein Rechtsmittel mehr.

"Keine Notwehrsituation"

Für die drei Richter des Berufungssenat gab es keine Bedenken gegen die Feststellung des Erstgerichts: "Es ist keine Notwehrsituation vorgelegen", betonte die vorsitzende Richterin Elisabeth Schmidbauer in der Urteilsbegründung. Man habe die Aussagen und Protokolle der ersten Verhandlung genau geprüft und es als erwiesen angesehen, dass Baumgartner zugeschlagen hat, bevor ihm sein Kontrahent einen Fußtritt versetzte.

Wie der Richter im ersten Prozess sei der Senat dabei den Aussagen des Klägers und nicht denen Baumgartners und jenes einen Zeugen gefolgt. "Auch weil der Zeuge gegenüber seiner ersten Aussage später umgeschwenkt ist."

Baumgartner attackiert Lkw-Lenker

Baumgartner hat am 30. September 2010 in der Nähe der Red Bull Arena in Salzburg einen griechischen Lkw-Fahrer mit einem Faustschlag attackiert. Der Grieche erlitt dabei eine Schädelprellung mit einer minimalen Platzwunde am Auge. Der Mann war sich zuvor im Stau mit einem deutschen Autofahrer aus Hamburg in die Haare geraten. Baumgartner kam dazu und ergriff offenbar Partei für den Autofahrer.

1.500 Euro Geldstrafe

Baumgarnter hatte in der Causa auf Notwehr plädiert und damit argumentiert, mit seinem Schlag nur auf den Fußtritt des Lkw-Fahrers reagiert zu haben. "Mein Mandant hat den Tritt mit seinen Händen abgewehrt und den Angreifer zurückgestoßen", betonte Anwalt Severin Irsigler. Obwohl der Extremsportler in den beiden Hauptverhandlungen im September 2011 und im April 2012 seine Unschuld beteuerte, wurde er zu 50 Tagessätzen a 30 Euro, also zu 1.500 Euro Geldstrafe verurteilt.

In dieser Hinsicht verwies der Berufungssenat am Dienstag auf das "äußerst moderate" Urteil in erster Instanz. "Bei Körperverletzung und einem nicht geständigen Täter wären 60 Tagesätze angebracht gewesen." Die 300 Euro Teilschmerzensgeld aus dem ersten Prozess wurden als angemessen bestätigt.

Strafe nach fünf Jahren getilgt

Die Strafe gegen Baumgartner, der der Verhandlung am Dienstag wegen eines Auslandsaufenthaltes fern geblieben war, scheint nun im Strafregister auf. Sie wird jedoch nach dem Tilgungsgesetz nach fünf Jahren getilgt. Sein Anwalt Irsigler zeigte sich in einer ersten Reaktion enttäuscht. "Ich gehe davon aus, dass mein Mandant nicht mit dem Urteil zufrieden sein wird. Aus unserer Sicht war das Ersturteil nicht ausreichend begründet." An der Entscheidung selbst gebe es allerdings nicht viel zu interpretierten. "Der Senat hat die Notwehrsituation nicht als gegeben angesehen."

Anwalt des Lkw-Lenkers als Zyniker

Zynischer kommentierte das Urteil der Vertreter des griechischen Lkw-Lenkers: "Ich bin überrascht, dass sich das Gericht nicht von Dingen beeinflussen hat lassen, die man vermuten hätte können", so Anwalt Johann Meisthuber. "Baumgartner wäre mit einer Diversion besser beraten gewesen, dazu hätte er aber Verantwortung übernehmen müssen." In Zukunft haben wir vielleicht einen UN-Botschafter mit Vorstrafe." Der Extremsportler soll bekanntlich als UN-Sonderbotschafter für Kinder im Gespräch sein.

Der Salzburger hat mit seinem Sprung aus über 39 Kilometern Höhe weltweit Aufsehen erregt. Am 14. Oktober erreichte er als erster Mensch im freien Fall Überschallgeschwindigkeit. Baumgartner dürfte mit seinem Sprung drei der vier angepeilten Rekorde gebrochen haben. Die Anerkennung der Daten dürfte in einigen Wochen erfolgen. Der Sprung aus über 39 Kilometern Höhe gilt als offizielles Ende seiner Karriere. (APA)

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(Quelle: salzburg24)

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