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Keine Verwaltungsstrafverfahren wegen Wahlwerbung

Veröffentlicht: 09. Dezember 2013 16:45 Uhr
Die gegenseitigen Anzeigen der Parteien wegen mutmaßlicher Verstöße gegen die Vorschriften zur Parteien- und Wahlkampffinanzierung dürften keine Verwaltungsstrafverfahren nach sich ziehen. Das ergab ein APA-Rundruf am Montag. Konkret hatten die Anzeigen bei SPÖ, ÖVP, FPÖ, den Grünen und den NEOS keine Konsequenzen. Das Team Stronach hat bisher noch keine Auskunft erhalten.

Die Grünen hatten bereits am Wochenende kundgetan, dass der Parteientransparenzsenat ihnen "vollkommen korrektes" Handeln attestiert habe. Die Partei machte die Entscheidung des Senats auch öffentlich und auf ihrer Homepage abrufbar (). "Der Parteientransparenzsenat hat uns in allen Punkten recht gegeben und damit die korrekte Wahlkampffinanzierung der Grünen in vollem Umfang bestätigt", betont Bundesgeschäftsführer Stefan Wallner.

Aus der SPÖ hieß es am Montag auf Nachfrage, der Entscheid des Senats sei bereits eingegangen - alle Verfahren gegen die SPÖ seien eingestellt, sagte Kommunikationschef Stefan Hirsch. Der Senat habe "keinen Grund" gesehen, ein Verfahren einzuleiten, in allen die SPÖ betreffenden Causen, sagte er.

Auch zur Plakatfinanzierung, die vor der Wahl für Aufregung gesorgt hatte, nahm der Senat laut SPÖ Stellung. Der SPÖ-Parlamentsklub hatte Plakate für den Nationalratswahlkampf finanziert, darauf folgte der Vorwurf einer verbotene Sachspende an die Partei. Die SPÖ verteidigte damals zwar ihre Vorgangsweise, kündigte aber trotzdem an, alle Kosten für die Plakate durch die Partei zu übernehmen.

In dieser Causa habe der Senat festgestellt, dass es sich um eine Sachspende handelte - "er sagt aber nicht, dass es unrechtmäßig ist - weil die Gesetzeslage unklar ist", so Hirsch. Denn das Gesetz regle nicht eindeutig, wie mit werblichen Sachspenden Dritter umzugehen ist.

Genau diesen Punkt kritisiert die FPÖ, laut deren Büro aufgrund dieser Unklarheit alle Anzeigen im Sand verlaufen seien. Daher kritisiert die FPÖ das Gesetz zur Parteienfinanzierung: Die nun vorliegenden Entscheide würden zeigen, dass es sich damals um einen "Gesetzespfusch par excellence" gehandelt habe. Der Parteientransparenzsenat habe festgestellt, dass das Gesetz derart unbestimmt sei, dass es keine taugliche Grundlage für eine Bestrafung darstelle.

Auch gegen ÖVP und NEOS hat der Parteientransparenzsenat kein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet, erklärten Sprecher der beiden Parteien. Aus dem Team Stronach hieß es gegenüber der APA, bisher sei noch keine Entscheidung des Senats bei der Partei eingetroffen.

(Quelle: salzburg24)

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