Veröffentlicht: 23. April 2012 17:22 Uhr
Ausgerechnet ein US-Richter zweifelt öffentlich daran, dass es je einen Prozess gegen Megaupload-Boss Kim "Dotcom" Schmitz und seine Mitangeklagten geben wird.
Dotcoms Auslieferung fraglich
Eine Auslieferung von Kim Dotcom aus Neuseeland an die USA wird es nur geben, wenn die amerikanischen Behörden den Megaupload-Machern die Bildung einer kriminellen Vereinigung nachweisen können. Für Urheberrechtsverletzungen sind in Neuseeland, wo Kim Schmitz unter Hausarrest steht, lediglich Strafen bis zu vier Jahren vorgesehen. Für eine Auslieferung muss das Höchststrafmass aber mindestens fünf Jahre betragen, wie 20min.ch berichtet.Schwere Formfehler bisher
Richter O'Grady weist außerdem auf einige schwere Formfehler im Verfahren hin. Eine offizielle Starfanzeige sei Megaupload nie zugestellt worden. Die Beschlagnahmung von Dotcoms Vermögen in Neuseeland, inklusive Luxusautos und Villa, soll ohne die erforderlichen Dokumente erfolgt sein. Zudem, so ein Argument der Megaupload-Anwälte, seien die US-Behörden nicht für das in Hong Kong beheimatete Unternehmen zuständig.Streit um die Daten
Rund 25 Millionen Gigabyte Daten liegen auf den derzeit stillgelegten Servern. Darunter auch jede Menge privater Daten die bei Megaupload legal abgelegt wurden. Die Behörden müssten, so argumentieren Bürgerrechtsgruppen, diese Daten für ihre Besitzer wieder zugänglich machen. Die US-Regierung und die Unterhaltungsindustrie sind der Meinung, dass es sich beim Großteil der Daten um illegale Raubkopien handelt. (VOL.AT/Martin Suppersberger)(Quelle: salzburg24)