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Konkursverfahren gegen Strobler Hotel

Veröffentlicht: 05. Juni 2008 11:57 Uhr
Salzburg-Stadt – Das Landesgericht Salzburg hat mit Beschluß vom Donnerstag das Konkursverfahren über das Vermögen der Wolfgangseehof Tourismus- u. Freizeitgesellschaft m.b.H. eröffnet.

Die Wolfgangseehof Tourismus- u. Freizeitgesellschaft m.b.H., betreibt in Strobl einen Hotelbetrieb, bestehend aus Haupthaus mit Lobby, Restaurant, Tennishalle sowie zwei Nebenhäusern mit Suiten und dazugehörigen Freizeitanlagen.Als Ursache der Insolvenz werden Altverbindlichkeiten seit dem Zeitpunkt der Übernahme im Juni 2006 durch die jetzigen Gesellschafter im Konkursantrag angeführt, darüber hinaus seien zahlreiche Vereinbarungen gegenüber Reiseveranstaltern zu extrem niedrigen Preisen zu erfüllen gewesen. Mit dem schlechten Geschäftsgang im letzten Herbst/Winter konnten nicht einmal mehr die laufenden Verbindlichkeiten erfüllt werden. Nachdem auch ein Sanierungsversuch im Mai 2008 endgültig als gescheitert betrachtet werden mußte, sah sich die Wolfgangseehof Tourismus- u. Freizeitgesellschaft m.b.H. nunmehr zur Konkursantragstellung veranlaßt.Die Verbindlichkeiten betragen laut Konkursantrag 1.900.000 Euro demgegenüber steht die Baurechtsliegenschaft samt dem darauf errichteten Hotelgebäude, sowie umfangreiches Anlage- und Umlaufvermögen.Ein aktueller Vermögensstatus liegt dem Konkursantrag nicht bei, in einem „Kostennachweis“ zur Bilanz für das Geschäftsjahr 2006 werden die Aktiva mit 1.614.195,41 Euro ausgewiesen. Notwendig ist daher die Erstellung eines insolvenzgerechten Status, um die tatsächlichen Befriedigungsaussichten der Gläubiger feststellen zu können, darüber hinaus sind erst die Drittrechte abzuklären, um das freie Vermögen beurteilen zu können. Wesentlich für die Gläubiger ist allerdings, daß im Konkursantrag bereits angeführt wird, daß beabsichtigt ist, „zu gegebener Zeit“ einen Zwangsausgleichsantrag einzubringen. Es ist daher offensichtlich an eine Fortführung des Unternehmens gedacht. Von der gegenständlichen Insolvenz sind 63 Gläubiger betroffen.Quelle: Alpenländischer Kreditorenverband

(Quelle: salzburg24)

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