Ein Gericht hatte die Gruppe Oppositioneller damals wegen Teilnahme an einer nicht genehmigten Demonstration zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Kläger seien nur festgenommen und verurteilt worden, weil die Kundgebung nach Auffassung der Behörden nicht erlaubt gewesen sei, hieß es in dem Urteil. Dieses Vorgehen sei "unverhältnismäßig und für die Erhaltung der öffentlichen Ordnung nicht erforderlich", befanden die Grundrechts-Richter. Gegen dieses Urteil kann Berufung beantragt werden.
Kasparow lebt im Ausland. Er befürchtet, wie andere Gegner von Kremlchef Putin, wegen seiner Teilnahme an Protesten eingesperrt zu werden.
Zudem gestand Russland vor dem EGMR erstmals eine Menschenrechtsverletzung im Zusammenhang mit dem Tschetschenienkrieg ein. Der Fall betraf einen überraschenden Militäreinsatz gegen ein Dorf in Tschetschenien 2000 mit vielen zivilen Opfern. Dabei starben 18 Angehörige der 13 Beschwerdeführer. Die Regierung in Moskau muss nach dem EGMR-Urteil von Donnerstag den Klägern insgesamt 1,16 Millionen Euro Schmerzensgeld zahlen. Die Tschetschenen klagten, das Recht auf Leben ihrer Angehörigen sei verletzt worden; außerdem hätten die Behörden die Umstände des tödlichen Angriffs nicht untersucht.
(Quelle: salzburg24)