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Kurioses aus der Geschichte: Eine Million Kronen für ein Bier am Wahltag

ZU APA065 TEXT von HEUTE FEATURE Der Sitzungssaal des N?-Landhauses anl?§lich der ersten L?nderkonferenz nach dem Zweiten Weltkrieg in Wien ,vom 24. bis 26. September 1945.In der ersten Reihe sitzen u.A.: Dr.Karl Renner (4.v.r.) und Ing. Leopold Figl (5.v.r.). APA-Photo: Nationalbibliothek
Veröffentlicht: 24. Februar 2014 14:22 Uhr
Am 9. März finden in Salzburg Gemeinderatswahlen statt. Warum sich Wirte an diesem Tag nicht mehr vor Strafen in Millionenhöhe fürchten müssen, niemand gezwungen wird, sein Kreuzerl zu machen und es keine bunten Wahl-Kuverts mehr gibt - Kurioses aus der Wahlgeschichte.
SALZBURG24 (Melanie Berger)

Gewählt wird in Österreich bereits seit Mitte des 19. Jahrhunderts. Bei der Revolution von 1848 forderten die Bürger eine gewählte Volksvertretung. In diesen 166 Jahren seit dem Aufstand gegen die Monarchie hat sich das Wahlrecht oft verändert. Ein kleiner Überblick über interessante Hintergründe und skurrile Regeln.

Eine Million Kronen für ein Bier

Einen Tag vor der Wahl bis einige Stunden danach warteten die Österreicher vergebens auf ihr Bier im Gasthaus. „Der Ausschank von geistigen Getränken ist am Wahltag sowie am Tag davor verboten", hieß es in einem Gesetz von 1918. Ein Verstoß wurde mit einer Geldstrafe von bis zu einer Million Kronen oder einem Arrest von bis zu 14 Tagen bestraft. In der Zweiten Republik betrug die Buße 1.000 Schilling Strafe. 1962 wurde das Verbot etwas gelockert und galt nur mehr am Wahltag selbst und nicht mehr einen Tag davor. Erst 1979 wurde das Gesetz endgültig gestrichen. Wichtig: Verboten war nur die Ausgabe von Alkohol. Der Konsum an sich war erlaubt.

Die Angst vor den Sozialistinnen

Ab dem Jahr 1918 durften offiziell auch Frauen in Österreich wählen. 1929 führte der Staat dann die Wahlpflicht bei der Bundespräsidentenwahl ein. Grund dafür war die Angst der christlich-sozialen Partei, dass die konservativen Frauen von ihrem neu errungenen Wahlrecht keinen Gebrauch machen würden, die Frauen der sozialistischen Partei aber schon. Sie waren es schließlich, die dieses Recht erkämpft hatten. Aus Angst, bei der Wahl ins Hintertreffen zu geraten, wurden einfach alle Bürger Österreichs zum Wählen gehen gezwungen. Die Wahlpflicht wurde 1982 wieder aufgehoben.

Unterschiedliche Farben für Männer und Frauen

Neben der Problematik, Frauen aller ideologischen Überzeugungen in die Wahlkabine zu bringen, beschäftigte die Politik auch das Wahlverhalten der „unbekannten Größe" Frau. Jeder hatte Angst, die Frauen würden vor allem für den Gegner stimmen. Um dem Wahlverhalten der Neo-Stimmberechtigten auf den Grund zu gehen, wurden 1920 verschiedenfarbige Kuverts für Männer und Frauen eingeführt. Die bunten Kuverts verschwanden nach dem Zweiten Weltkrieg wieder.

Eine Million Wähler weniger

Was auch verschwand, waren die österreichischen Wähler. Bei der letzten Wahl vor dem Krieg 1930 waren noch 4,1 Millionen Österreicher wahlberechtigt. Beim Urnengang 1945 war diese Zahl auf 3,5 Millionen geschrumpft. Grund waren Verluste im Krieg, Soldaten in Gefangenschaft im Ausland und der Ausschluss von Nationalsozialisten von der Wahl. Übrigens: Zwei Drittel der Wählerschaft waren zu diesem Zeitpunkt Frauen.

Diese, teilweise skurrilen, Regelungen gibt es heutzutage alle nicht mehr. Die Frauen sind, zumindest wahlpolitisch, schon entschlüsselt, es wird niemand zum Wählen gehen gezwungen und gegen ein Bierchen hat der Gesetzgeber auch nichts mehr.

(Quelle: salzburg24)

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