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Länder und Firmen beschäftigen zu wenig Behinderte

Veröffentlicht: 14. Juli 2014 15:35 Uhr
Staatsnahe Unternehmen, Sozialpartner und Bundesländer kommen ihrer Pflicht zur Einstellung behinderter Arbeitnehmer nur teilweise nach. Nach dem Behinderteneinstellungsgesetz müssen Dienstgeber je 25 Beschäftigte eine begünstigte behinderte Person einstellen. Für jeden nicht besetzten Pflichtplatz muss der Dienstgeber monatlich eine Ausgleichstaxe zahlen.

Aus der Beantwortung von parlamentarischen Anfragen der Grünen Abgeordneten Helene Jarmer von Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) geht hervor, dass viele dieser Pflicht nicht nachkommen. Unter den Sozialpartnern ist vor allem die Wirtschaftskammer säumig, geht aus den Zahlen vom Dezember 2013 hervor. Die Bundesorganisation beschäftigt nur knapp die Hälfte (- 48,9 Prozent) der Zahl der Behinderten, zu der sie verpflichtet wäre. Unter den Landes-Wirtschaftskammern kommt nur jene in Kärnten ihrer Verpflichtung nach (+ 40 Prozent). Auch die Landwirtschaftskammer beschäftigt nur halb so viele Behinderte wie vorgeschrieben (einen statt zwei). Die Ärztekammer sollte ebenfalls zwei Behinderte haben, hat aber gar keinen. Die Arbeiterkammern und der ÖGB beschäftigen hingen mehr Behinderte als sie verpflichtet wären.

Bei den Sozialversicherungsträgern gibt es nur einen Sünder: Die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) liegt um 36,2 Prozent unter ihrer Pflichtquote. Acht von neun Gebietskrankenkassen haben zum Teil deutlich mehr Behinderte als gefordert, nur die niederösterreichische hat um 7,1 Prozent zu wenig.

Der Bund hat die vorgeschriebene Quote zur Einstellung behinderter Arbeitnehmer seit dem Jahr 2007 erfüllt. Im Jahr 2012 waren im Bundesdienst mehr Behinderte tätig als gesetzlich vorgeschrieben. Um wie viel die Quote übererfüllt wurde, konnte das Beamtenministerium nicht sagen. Der Bescheid für 2013 ist noch nicht da, man geht aber davon aus, dass die Quote auch im Vorjahr erfüllt wurde. Die Feststellung, ob der Bund die Quote erfüllt, erfolgt durch einen Bescheid des Bundessozialamts - so wie auch für Unternehmen der Privatwirtschaft. Durch diesen Bescheid wird attestiert, dass die Quote erfüllt wird. In welchem Ausmaß sie übererfüllt wird, wird aber nicht festgehalten. Auch eine Aufgliederung nach einzelnen Ressorts liegt nicht vor.Zum Stichtag 1. April 2014 waren laut Beamtenministerium 4.228 Menschen mit Behinderung beim Bund beschäftigt, davon 1.302 Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70 Prozent. Gegenüber dem letzten Berichtszeitraum Oktober 2013 ist das eine leichte Steigerung um acht bzw. vier Personen. Seit dem ersten Ministerratsvortrag mit Stichtag 1. April 2007 ist die Zahl um 48 bzw. 134 Personen angewachsen.

Unterschiedlich schaut die Bilanz der staatsnahen Unternehmen aus. Die Post AG und die Telekom Austria liegen um 53 bzw. 38,7 Prozent über ihrer Pflichtquote, die ÖBB und der ORF hingegen darunter.

Auch die Bundesländer haben eine unterschiedliche Bilanz vorgelegt, wie auch die "Presse" und die "Tiroler Tageszeitung" berichteten. Oberösterreich (+ 96 Prozent), die Steiermark (+ 69,3 Prozent), Kärnten (+ 56,2 Prozent) und das Burgenland (+21,5 Prozent) beschäftigten deutlich mehr Behinderte als gesetzlich vorgeschrieben. Auch Niederösterreich hält sich an die Quote (+ 6 Prozent). Wien (-0,1 Prozent) und Salzburg (-2,6 Prozent) kratzen daran. Säumig sind hingegen Tirol (-33,2 Prozent) und Vorarlberg (-39,8 Prozent).

(Quelle: salzburg24)

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