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Langjährige Haftstrafe für Küssel etwas reduziert

Veröffentlicht: 15. Jänner 2014 14:33 Uhr
Der Oberste Gerichtshof hat am Mittwoch die erstinstanzliche Verurteilung von Gottfried Küssel wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung bestätigt. Die dagegen eingebrachte Nichtigkeitsbeschwerde wurde verworfen. Erfolg hatte Küssels Verteidiger Michael Dohr demgegenüber mit seiner Strafberufung. Die Strafe wurde von ursprünglich neun auf sieben Jahre und neun Monate reduziert.

Ausschlaggebend dafür war der Umstand, dass Küssel zuletzt 1994 verurteilt worden war. Das habe das Erstgericht bei den Strafzumessungsgründen zu wenig berücksichtigt, sodass acht Jahre angemessen gewesen wären, erläuterte die Senatsvorsitzende Helene Bachner-Foregger. Weitere drei Monate bekam Küssel wegen "überlanger Verfahrensdauer" nachgelassen. Denn das Erstgericht hatte das schriftliche Urteil erst zwei Monate nach der Urteilsverkündung ausgefertigt und erst fünf Monate nach diesem Zeitpunkt eine Protokollsberichtigung infolge eines Schreibfehlers der Schriftführerin vorgenommen.

Auch für die beiden Mitangeklagten gab es einen Strafnachlass. Statt einer ursprünglich siebenjährigen fasste Felix B. eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten aus. Bei ihm hätte das Erstgericht die bisherige Unbescholtenheit sowie die "soziale Integration" nicht hinreichend berücksichtigt, bemängelte Bachner-Foregger. Zusätzlich kam bei Felix B. die "überlange Verfahrensdauer" zu tragen. Das wurde auch beim Drittangeklagten Wilhelm A. nachträglich gewichtet, sodass dieser statt viereinhalb am Ende vier Jahre und drei Monate ausfasste.

Auf die an Küssel und die Mitangeklagte gerichtete Frage der Vorsitzenden, ob sie die Urteile verstanden hätten, brüllte einer der im Publikum anwesenden Sympathisanten lautstark "Nein!" Nach der Verhandlung kam es zu einer Art Zusammenstoß zwischen einem Kamerateam und einer Gruppe von kurz geschorenen Männern, die beim Verlassen den Saales offenbar vom Mikrofon bzw. der Kamera berührt wurden. Nach einem Wortgefecht wollten die Küssel-Sympathisanten gleich Anzeige bei den anwesenden Polizeikräften erstatten, die sich sicherheitshalber zwischen den Streitparteien positionierten.

Der öffentliche Gerichtstag im Rechtsmittelverfahren gegen Küssel hatte unter enormem öffentlichen Interesse stattgefunden. Die Schlüsselfigur der rechtsextremen Szene bat in seinem Schlusswort um einen Freispruch. "Wiederbetätigung an sich bedingt eine Tat", gab der mittlerweile 55-Jährige zu bedenken. Ihm sei aber nicht bewusst, ein "schuldhaftes Verhalten begangen zu haben". "Der Staatsanwalt erfand einen Hütchentrick", meinte Küssel unter Anspielung auf den Umstand, dass er auf Basis einer zuletzt modifizierten Anklage in erster Instanz schuldig erkannt worden war, Initiator, aber nicht Betreiber der neonazistischen Homepage alpen-donau.info sowie des dazugehörigen Forums alinfodo.com gewesen zu sein.

(Quelle: salzburg24)

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