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Lehrerdienstrecht: Der Regierungsvorschlag

Veröffentlicht: 05. Juni 2013 14:18 Uhr
Im Mai 2012 haben Unterrichtsministerin Claudia Schmied (S), Beamtenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (S) und Finanzministerin Maria Fekter (V) der Lehrergewerkschaft einen 33-seitigen Gesetzesvorschlag der Regierung für ein neues, einheitliches Dienst- und Besoldungsrecht übergeben.

Eckpunkte: eine Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung auf 24 Stunden, höhere Anfangsgehälter und Verflachung der Gehaltskurve, neue Regeln für Zulagen, verpflichtende Fortbildung für alle Lehrer, eine Neugestaltung des Berufseinstiegs sowie ein Aus für die Pragmatisierung. Mittlerweile wurde der Vorschlag zwei Mal nachgebessert.

Der Regierungsvorschlag sieht ein einheitliches Dienstrecht für alle neu eintretenden Pädagogen vor. Derzeit gibt es unterschiedliche Regeln für Landeslehrer (Volks-, Haupt, Sonder-, Berufs- und Polytechnische Schule) und Bundeslehrer (AHS; berufsbildende mittlere und höhere Schulen, BMHS).

Künftig sollen außerdem alle Lehrer verpflichtend 24 Stunden pro Woche unterrichten, wobei darunter auch Lernzeiten bei der Tagesbetreuung fallen. Status Quo sind 20 bis 22 Wochenstunden für Pflichtschullehrer und 20 Stunden für Bundeslehrer (wobei etwa Schularbeitsfächer höher bewertet werden und de facto zu einer niedrigeren Stundenbelastung führen, Fächer wie Turnen zu einer höheren). "Aus wichtigen Gründen" soll die Unterrichtszeit künftig auf bis zu 28 Stunden angehoben werden können.

Daneben gehören zu den Dienstpflichten auch die Vertretung anderer Lehrer im Umfang von 24 Stunden sowie die (zeitlich nicht definierte) Vor- und Nachbereitung des Unterrichts, Korrekturen schriftlicher Arbeiten und "standortbezogene Tätigkeiten" (Elterngespräche, Schul- und Qualitätsentwicklung etc.). Alle Lehrer sollen außerdem zu 15 Stunden Fortbildung pro Jahr (außerhalb der Unterrichtszeit) verpflichtet werden.

Das Einstiegsgehalt soll künftig für alle Lehrer bei 2.420 Euro brutto liegen (Bundeslehrer derzeit: rund 2.220 Euro; Landeslehrer: 2.025). Die bisher 17 bis 18 Gehaltssprünge alle zwei Jahre werden durch sieben Gehaltsstufen ersetzt, wobei die erste Vorrückung erst nach 13 Jahren erfolgt. Gehaltsstufe 2 liegt bei 2.760 Euro, nach 17 Arbeitsjahren sind es 3.100 Euro, nach 22 Jahren 3.440 Euro, nach 27 Jahren 3.780 Euro, nach 33 Jahren 4.120 Euro und in der letzten Gehaltsstufe nach 39 Jahren 4.330 Euro (Derzeitiges Letztgehalt der Bundeslehrer 5.140 Euro; Landeslehrer: 4.500 Euro). Ein direkter Gehalts-Vergleich ist aber nicht möglich: Anders als bisher sollen die Lehrer je nach unterrichtetem Fach Zulagen (monatlich zwischen null und 36 Euro pro Wochenstunde) erhalten. Extra Geld ist auch für "Spezialfunktionen" wie Bildungs- und Schülerberatung oder Berufsorientierung vorgesehen.

Die Regierung hat seit Beginn der Verhandlungen vor mehr als einem Jahr ihr Modell zwei Mal adaptiert: So sollen angehende Lehrer in der einjährigen Berufseinführungsphase (Induktionsphase) nicht wie ursprünglich vorgesehen ein verringertes Gehalt, sondern die als Starteinkommen für alle Lehrer vorgesehenen 2.420 Euro erhalten. Außerdem soll die Anhebung der Unterrichtsverpflichtung auf 24 Stunden nicht bei allen Lehrern voll durchschlagen. Klassenvorstände (und damit de facto alle Volksschullehrer) und Mentoren sollen sich eine Stunde ersparen. Außerdem sollen laut Regierung die Prüfungstaxen in der Sekundarstufe II erhalten und die Zulagen für Schulleiter angehoben werden. Grundsätzlich sollen angehende Lehrer außerdem fünf Jahre lang wählen können, ob für sie das neue oder das aktuelle Dienstrecht gelten soll.

(Quelle: salzburg24)

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