Zuletzt war anlässlich der Hochwasserkatastrophe wiederholt der Ruf nach einer Entgeltfortzahlung für die Helfer laut geworden. Das Innenministerium verweist darauf, dass Freiwillige Feuerwehrleute derzeit die Möglichkeit haben, nachgewiesene Lohn- und Verdienstentgänge nachträglich geltend zu machen. Zuständig dafür sind letztendlich die Länder, weil das Feuerwehrwesen in neun Landesgesetzen geregelt ist.
Mikl-Leitner will jedenfalls eine Lösung für Helfer, die in einem anderen als ihrem eigenen Bundesland ausrücken, sagte sie. Zudem will man gleiche Verhältnisse für alle Helfer - also etwa auch Ehrenamtliche bei Rettungsdiensten.
Nicht nur der Bundesfeuerwehrverband hatte zuletzt wieder seine Forderung nach einer regulären Entgeltfortzahlung für Freiwillige aus Tapet gebracht. Die Arbeitgeber würden nach diesem Modell weiter Lohn auszahlen, das Geld würden sie von der öffentlichen Hand ersetzt bekommen. Man werde am Dienstag alle Modelle, die auf dem Tisch liegen, erörtern, hieß es dazu vorerst aus dem Ministerium.
Wirtschaftsminister Mitterlehner ging indes am Donnerstag am Rande einer Pressekonferenz nach einer entsprechenden Frage davon aus, dass man wohl ein solches System brauchen werde. Zuerst müssten aber einmal die Flut und ihre Folgen bewältigt werden, dann könne man sich mit dem Thema Entgeltfortzahlung im Katastrophenfall auseinandersetzen.
Die Sozialpartner müssten jedenfalls einbezogen werden, so Mitterlehner, dessen Ressort ebenso zum "Gipfel" am Dienstag geladen werden soll wie Finanzministerium, Bundeskanzleramt und Sozialressort. Der dortige Minister Hundstorfer plädierte am Donnerstag dafür, dass bei Entgeltfortzahlungen der Katastrophenfonds einspringen soll.
(Quelle: salzburg24)