Ihr Sohn habe als Lehrling beim Land gearbeitet, er sei aber trotz erfolgreicher Absolvierung des Lehrabschlusses und trotz einer Übernahme-Zusage nicht angestellt worden, erklärte der Anwalt der Familie, Alexander Schuberth, am Dienstag im Gespräch mit der APA.
Zeugenbefragung am Mittwoch
Ein Schlichtungsgespräch beim Sozialamt ist laut Schuberth gescheitert. Nun wird der Prozess am Mittwoch am Arbeitsgericht Salzburg zur Beweisaufnahme fortgesetzt. Zwei Beamte des Landes sollen von Richter Herbert Moritz zu der Causa befragt werden. Möglicherweise wird auch der Ex-Lehrling zu Wort kommen.
Hohen Schadenersatzforderung
In der Klage wird vom ehemaligen Dienstgeber rund 200.000 Euro Schadenersatz gefordert. "Weil der Salzburger wegen seiner Behinderung nach seiner Lehrlingszeit letztendlich nicht in den Angestelltenstatus übernommen wurde", erläuterte der Rechtsanwalt. Die Mutter des Burschen habe sich nicht erklären können, warum 21 von damals insgesamt 22 Lehrlingen in den Landesdienst aufgenommen worden seien, darunter ein Behinderter, "ihr Sohn aber nicht".
Kein Job trotz guter Zeugnisse
Eine Akteneinsicht sei vom Land bis heute nicht gewährt worden, empörte sich Schuberth. Im Rahmen der Gerichtsverhandlung wurde die Vorlage von Urkunden beantragt. Das Ergebnis: "Er hatte gute Zeugnisse." Im Zuge des Anstellungsvorschlages habe man die Lehrlinge noch einer Prüfung unterzogen. Der behinderte Salzburger habe mit einem weiteren Lehrling die Note "eins" erhalten. "Alle anderen schnitten schlechter ab", erklärte der Advokat.
Seit 2012 arbeitslos
Nach der Lehrzeit sei das Arbeitsverhältnis noch um insgesamt sechs Monate verlängert worden. Die damalige Sozial-Landesrätin Erika Scharer (SPÖ) habe sich für den Salzburger eingesetzt, sagte Schuberth. "Im Februar 2012 war das Dienstverhältnis definitiv beendet. Seither sucht er Arbeit." Es habe Schwierigkeiten mit einem Vorgesetzten in der Bezirkshauptmannschaft St. Johann gegeben. Dort sei der Rollstuhlfahrer durch die Abteilungen gereicht worden und in "karge Räume" gestellt worden, schilderte der Anwalt.
Die Rechtsvertreterin des Landes gab gegenüber der APA keine Stellungnahme zu der Causa ab. Sie unterliege der Verschwiegenheitspflicht und sei davon nicht entbunden. Der zuständige Referatsleiter beim Land befinde sich derzeit auf Urlaub, erklärte die Rechtsanwältin. (APA)
(Quelle: salzburg24)