"Der Untersuchungsausschuss ist ein parlamentarisches Kontrollinstrument", betonte Scherak. Die ÖVP hatte in ihrem Reformpapier vorgeschlagen, entweder einem aktiven oder emeritierten Richter den Vorsitz zu überlassen. Alle Streitschlichtungsmechanismen sollten weiter in der Hand des Parlaments bleiben, betonte Scherak, daher müsse auch weiterhin ein Mitglied des Nationalrats mit der Vorsitzführung betraut werden.
Geht es nach den NEOS, wird der Vorsitzführende auch nicht auf die Fraktionsgröße angerechnet, hat kein Frage- oder Stimmrecht und enthält sich auch Debattenbeiträgen. Der Verfahrensanwalt wiederum soll verstärkt auf die Wahrung der Rechte von Auskunftspersonen achten, heißt es in einem Papier zu einer U-Ausschuss-Reform. Die Öffentlichkeit soll auf Beschluss des Ausschusses ausgeschlossen werden können.
Nach den NEOS müssen auch alle wichtigen Entscheidungen im U-Ausschuss von der Minderheit getroffen werden können. "Sonst führt man das ganze Instrument ad absurdum", meint Scherak. Positiv sehen die NEOS den Vorschlag der ÖVP, die Öffentlichkeit stärker einzubinden. Laut Scherak ist dies zumindest "ein erster Schritt", er kann sich nämlich sämtliche Ausschüsse öffentlich vorstellen, wie dies auf EU-Ebene der Fall sei.
Auch "spürbare" Sanktionen, wie etwa erhöhte und wiederholte Geldbußen, für das Fernbleiben geladener Zeugen fordern die NEOS. Die Verpflichtung zur Aktenherausgabe soll auch für Unternehmen und Privatpersonen gelten. Dafür würden die verfahrensgegenständlichen Dokumente besser geschützt werden, sollen aber für alle Ausschussmitglieder einsehbar sein.
Auch der zeitliche Rahmen für einen Untersuchungsausschuss soll nach den NEOS-Vorstellungen exakt festgelegt werden, wobei für die Ermittlungen "ein ausreichender Zeitraum" festgelegt wird. Im Regelfall könnte dies ein Jahr "mit Verlängerungsmöglichkeit" sein. Zudem fordern die NEOS regelmäßige Sitzungen, deren Termine in die parlamentarische Arbeit eingegliedert werden.
(Quelle: salzburg24)