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Neue Bettelverordnung: Keine Zustimmung im Salzburger Stadtsenat

Das grundsätzlich erlaubte "stille" Betteln soll überall dort verboten werden, wo eine hohe Zahl von Fußgängern, Radfahrern oder Touristen für Störungen sorgen.
Veröffentlicht: 18. März 2013 17:24 Uhr
Der Salzburger Stadtsenat hat sich am Montagnachmittag mit dem Entwurf zu einer neuen Verordnung beschäftigt, die das Betteln an stark frequentierten Orten in der Innenstadt generell untersagen soll.

Dieser Amtsbericht fand im Gremium allerdings keine Mehrheit, die Bürgerliste und die SPÖ orteten ideologische bzw. verfassungsrechtliche Bedenken. Zustimmung (ohne die Stimmen der ÖVP) gab es für einen zweiten Amtsbericht, in dem die EU ersucht werden soll, Druck auf die Herkunftsländer der Bettler aufzubauen. Am kommenden Mittwoch, den 20. März, entscheidet der Salzburger Gemeinderat über die beiden Amtsberichte.

Verfassungsgerichtshof kippte absolutes Bettelverbot

Ende Juni 2012 kippte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) das bis dahin gültige absolute Salzburger Bettelverbot und hob es als verfassungswidrig auf. Am 28. Dezember trat eine Novelle des Salzburger Landessicherheitsgesetz in Kraft, mit der aufdringliches oder aggressives Betteln verboten, das "stille" Betteln mit offener Hand, Schild oder Hut aber geduldet wird. Allerdings werden in dem Gesetz Gemeinden ermächtigt, mit Verordnung an bestimmten Orten das stille Betteln doch zu untersagen, und zwar wenn "zu befürchten ist, dass die Benützung des öffentlichen Ortes durch andere Personen erschwert wird."

"Stille" Betteln soll verboten werden

Genau das sieht der Entwurf zu der vom ressortzuständigen ÖVP-Vizebürgermeister Harald Preuner (V) ausgearbeitete Verordnung vor: Das grundsätzlich erlaubte "stille" Betteln soll überall dort verboten werden, wo eine hohe Zahl von Fußgängern, Radfahrern oder Touristen für Störungen sorgen. Die Verordnung nennt eine Reihe von Gassen und Plätzen auf beiden Seiten der Salzach, Stege und Brücken, Teile der Kai-Promenade, Hausdurchgänge, den Mirabellplatz und die Wochenmärkte Schranne und Grünmarkt.

Beschwerden der Bürger häuften sich

Wie Preuner in der Sitzung des Stadtsenats am Montag betonte, hätten sich zuletzt die Beschwerden der Bürger über Bettler vor allem aus Südosteuropa gehäuft. Er fürchte, dass ohne neue Verordnung noch mehr Bettler nach Salzburg kommen werden. "Aus unserer Sicht hält die Verordnung auch vor dem Verfassungsgerichtshof."

Unterstützung erhielt er vom freiheitlichen Klubobmann Andreas Schöppl, dem die geplante Regelung allerdings zu wenig weit geht. Er forderte eine Ausweitung auf zusätzliche Gassen und Plätze. "Mit Appellen an Rumänien und Bulgarien werden wir das Problem nicht in den Griff bekommen."

"Verordnung wird vor dem Verfassungsgerichtshof nicht halten"

Der Klubobmann der Bürgerliste, Helmut Hüttinger, bezweifelte indes die Verfassungstauglichkeit der neuen Regelung und sprach von einem aufgelegten Elfer für jeden Juristen. "Die Verordnung wird vor dem Verfassungsgerichtshof nicht halten. Wie bei fünf Millionen Tagesgästen die Anwesenheit von 40 bis 50 Bettler die öffentliche Ordnung erschweren soll, ist mir nicht ganz klar. Abgesehen davon ist es eine Schande, dass eine reiche Stadt den Anblick von Bettlern nicht mehr erträgt."

SPÖ-Gemeinderätin Dagmar Aigner bat in Hinblick auf das VfGH-Urteil um "eine behutsame Vorgehensweise. Das subjektiv vorhandene Unwohlsein beim Anblick von Bettlern reicht für eine Verordnung nicht."

Schaden:" Stemmen uns gegen europaweites Phänomen"

Bürgermeister Heinz Schaden (S) legte in der Sitzung auch einen zweiten Amtsbericht vor. "Wir stemmen uns gegen eine europaweites Phänomen. Die Kommunen können nicht das Armutsproblem in Rumänien und Bulgarien lösen." Die Stadt solle daher gemeinsam mit dem Städtebund und dem Ausschuss der Regionen an die EU herantreten und Druck auf die Herkunftsländer der Bettler ausüben, um dort die sozialen Standards zu verbessern. "Wenn in diesen Ländern einzelne Bevölkerungsgruppen politisch diskriminiert und in den Westen geschickt werden, muss man prüfen, ob hier nicht allenfalls ein Vertragsverletzungsverfahren gegen EU-Bestimmungen einzuleiten ist", so der Stadt-Chef. (APA)

(Quelle: salzburg24)

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