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Neues Modell der Ärzte-Ausbildung in Begutachtung

Ärzte-Ausbildung soll neu geregelt werden
Veröffentlicht: 25. Juli 2014 14:14 Uhr
Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) hat sich mit der Ärztekammer auf ein neues Modell zur Ärzte-Ausbildung geeinigt. Der Entwurf ist am Freitag in Begutachtung gegangen und soll mit 1. Jänner 2015 in Kraft treten. Schwerpunkt ist eine neunmonatige Basisausbildung, danach entscheiden sich die Jung-Mediziner für eine Ausbildung zum Facharzt oder Allgemeinmediziner - inklusive Lehrpraxis.

Nach Abschluss des Medizinstudiums sollen alle angehenden Ärzte demnach eine neunmonatige Basisausbildung absolvieren. Dabei sollen sie klinische Grundkompetenzen auf den Fachgebieten Chirurgie und Innere Medizin erwerben. Sie sollen damit befähigt werden, Notfallsituationen zu erkennen, Erstmaßnahmen zu setzen und Patienten mit vorhandenen Möglichkeiten zu versorgen, bis höherwertigere Hilfe möglich ist. Außerdem sollen sie dabei lernen, die fünfzehn häufigsten Krankheiten zu diagnostizieren und der weiteren Behandlung zuzuführen (beispielsweise Herz-Kreislauferkrankungen, Depressionsstörungen, cerebrovasculäre Erkrankungen, Alzheimer/Demenz, Diabetes). Nach dieser Basisausbildung müssen die Jung-Ärzte die Entscheidung treffen, ob sie die Ausbildung zum Facharzt oder zum Allgemeinmediziner machen.

Für den Allgemeinmediziner sind nach der Basisausbildung weitere 27 Monate Ausbildung in einem Spital in verschiedenen Fachrichtungen ähnlich der bisherigen Regelung vorgesehen. Neu ist allerdings, dass danach die Tätigkeit in einer Lehrpraxis für zumindest sechs Monate erfolgt. Nach sieben Jahren steigt der Umfang auf mindestens neun Monate und nach weiteren fünf Jahren auf zumindest zwölf Monate. Die Gesamtdauer der Ausbildung zum Allgemeinmediziner verlängert sich somit stufenweise auf 45 bzw. 48 Monate. Diese Ausbildung kann in anerkannten Lehrpraxen, Lehrgruppenpraxen oder Lehrambulatorien erfolgen und beträgt höchstens 18 Monate. Der bisherige Turnus geht darin auf.

Bezahlt wird der Jung-Mediziner dabei nach verschiedenen Modellen. Einen Teil steuert die Öffentlichen Hand bei. Die Fördersumme des Bundes dafür bleibt mit 860.000 Euro gleich, Bundesländer und Sozialversicherung legen je nach Land noch etwas drauf.

Für den Facharzt sieht das neue Modell nach der Basisausbildung zwei weitere Abschnitte vor. Zunächst soll es eine fachspezifische Grundausbildung im Sonderfach (Sonderfach-Grundausbildung) in der Dauer von zumindest fünfzehn Monaten und anschließend eine Schwerpunktausbildung (Sonderfach-Schwerpunktausbildung) in der Dauer von zumindest siebenundzwanzig Monaten geben. Pro Sonderfach sollen maximal sechs Module zu bestimmten Fachinhalten für die Schwerpunktausbildung zur Wahl stehen. Bisherige Additivfächer sollen entfallen und in die neue Ausbildung integriert werden. Mit diesem Modulsystem für einzelne Erkrankungen will man von der reinen Rotation durch die Abteilungen wegkommen und mehr auf die Qualität der Ausbildung setzen.

(Quelle: salzburg24)

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