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Neues Staatsbürgerschaftsrecht beschlossen

Veröffentlicht: 04. Juli 2013 22:42 Uhr
Gut integrierte Fremde können künftig rascher Österreicher werden. Bei sehr guten Deutschkenntnissen bzw. bei besonderem zivilgesellschaftlichen Engagement ist eine Einbürgerung nach sechs statt zehn Jahren möglich. Das beschloss der Nationalrat mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und des Team Stronach. Außerdem wurde eine Zivildienst-Reform sowie eine Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz beschlossen.

Integrations-Staatssekretär Kurz versicherte, dass die Reform keinen "leichtfertigen Ausverkauf" der österreichischen Staatsbürgerschaft bringen werde - aber eine Reihe von Verbesserungen. Die Staatsbürgerschaft bleibe dennoch "ein hohes Gut" und das sei richtig so.

Für die Einbürgerung nach sechs Jahren werden Deutschkenntnisse auf Maturaniveau in einer Fremdsprache verlangt. Als sehr gute Integration wird z.B. dreijährige Tätigkeit in einem Sozialberuf erachtet oder besonderes zivilgesellschaftliches Engagement, etwa auch Tätigkeit im Elternverein oder Betriebsrat.

Die FPÖ befürchtet indes, dass Staatsbürgerschaften damit einfacher, schneller und häufiger vergeben werden. Die Grünen beklagten hingegen, dass viele Baustellen offen bleiben; die Einkommensgrenzen sind ihnen nach wie vor zu hoch. Für überflüssig hält das BZÖ die Regelung, sie werde keine wesentlichen Integrationsfortschritte bringen.

Unterdessen bringt eine Zivildienst-Reform, die am Donnerstag im Nationalrat - einstimmig - beschlossen wurde, einige Verbesserungen für Zivildiener und auch die Trägerorganisationen. Die Trägerorganisationen werden durch finanzielle Unterstützung motiviert, ihre Zivildiener besser auszubilden - und umgekehrt sollen die Qualifikationen der jungen Männer bei der Zuteilung besser berücksichtigt werden.

Der Nationalrat beschloss überdies einstimmig eine Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz. Damit kann weggewiesenen Gewalttätern nicht nur das Betreten der Wohnung, sondern auch der Schule, des Kindergartens und des Horts ihrer Kinder untersagt werden. Zudem muss die Exekutive unverzüglich die Kinder- und Jugendhilfe informieren, wenn Kinder von häuslicher Gewalt betroffen sind.

(Quelle: salzburg24)

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