Im Jänner 2014 hatten laut Anfragebeantwortung 2.755 Personen die Selbstversicherung zur Pflege eines behinderten Kindes (nach §18a ASVG) in Anspruch genommen. 7.766 Personen waren wegen der Pflege eines nahen Angehörigen (nach §18b ASVG) selbstversichert.
Die Grüne Sozialsprecherin Judith Schwentner wies im Gespräch mit der APA darauf hin, dass Schätzungen davon ausgehen würden, dass jeder zweite Pflegebedürftige innerhalb der Familie gepflegt werde. Daher fordert sie eine offensive Bewerbung der Möglichkeit zur Selbstversicherung. Die Betroffenen sollten bei jenen Stellen, die für den Pflegegeld-Bezug zuständig sind, auf das Modell aktiv aufmerksam gemacht werden, so ihr Wunsch.
Auch wegen der vor allem unter Frauen verbreiteten Altersarmut sieht Schwentner Handlungsbedarf. Denn laut der Anfragebeantwortung waren 97 Prozent der Personen, die wegen eines zu pflegenden Kindes selbstversichert waren, Frauen. Bei der zweiten Gruppe war die Zahl der weiblichen Pflegepersonen mit 89,8 Prozent ebenfalls ganz klar in der Mehrheit. Hier geht es den Grünen vor allem um den Erwerb von Pensionsansprüchen, wie Schwentner zur APA sagte.
Von Sozialminister Hundstorfer erwarten sich die Grünen, dass er eine Harmonisierung der beiden Bezugsarten in Angriff nimmt. Denn laut derzeitiger Gesetzeslage dürfen nur Personen, die über das Modell des pflegenden Angehörigen versichert sind, dazuverdienen. Personen, die die Versicherung aufgrund eines zu pflegenden Kindes gemeldet haben, ist dies untersagt.
Dazu kommt, dass ein Wechsel von der einen in die andere Form nicht möglich sei, so Schwentner (und das, obwohl Eltern von pflegebedürftigen Kindern auch nach §18b Anspruch auch Versicherung haben). Geändert haben wollen die Grünen auch die Bestimmungen hinsichtlich der rückwirkenden Beantragung einer Selbstversicherung: Seit 2013 kann man im Falle eines zu pflegenden Kindes zehn Jahre rückwirkend die Versicherung beantragen. Beim zweiten Modell kann man nur ein Jahr im Nachhinein die Versicherung beantragen.
Die beiden Gruppen unterscheiden sich aber auch hinsichtlich einer unterschiedlich hohen Beitragsgrundlage. Während diese bei der Pflege eines behinderten Kindes bei 1.105,50 Euro liegt, beträgt sie bei der Pflege von nahen Angehörigen 1.649,84 Euro. Auch hier wünscht sich Schwentner eine Harmonisierung. Hundstorfer habe zugesagt, eine solche zu prüfen.
(Quelle: salzburg24)