Die Staatsanwaltschaft bezieht sich auf die Jahre 2008 bis 2010. In diesem Zeitraum sollen die Beschuldigten an Veranstaltungen teilgenommen haben, bei denen die NS-Ideologie verherrlicht wurde.
Nationalsozialistische Tattoos und Symbole
Sie sollen nationalsozialistische Symbole und Tätowierungen vorgezeigt, eine Armbinde und eine Wehrmacht-Gürtelschnalle mit Hakenkreuz getragen sowie den Arm zum Hitlergruß gehoben haben. In einem Partyraum des Vereins seien Nazi- bzw. SS-Devotionalien aufgehängt gewesen, lautet die Anklage, zudem habe man entsprechendes Propagandamaterial bereitgehalten und dem Verbotsgesetz widersprechende Lieder gespielt.
Amtsbekannte Rechtsextreme angeklagt
Bei den Verdächtigen handelt es sich teils um amtsbekannte Rechtsextreme. Die vor zwei Jahren aufgelösten Vereinigung "Objekt 21" hatte sich in einem Bauernhof im Bezirk Vöcklabruck eingemietet und dort ein "Partyzentrum" eingerichtet, dessen Bar germanische Runen zierten. Die Grillstelle im Garten war in Form einer "Schwarzen Sonne", eines NS-Symbols, angelegt, am Eingang wurde die Reichskriegsflagge gehisst. Eigentümer des Hauses ist ausgerechnet der Vater von Regisseur Stefan Ruzowitzky, der für sein KZ-Drama "Die Fälscher" mit einem Oscar ausgezeichnet wurde. Er hatte nicht geahnt, wer sich in dem Gebäude einquartiert hat, und ist die unliebsamen Mieter erst mit einer Delogierung Ende 2012 losgeworden.
Brandstiftung, Raub und Menschenhandel
Die Angeklagten dürften Teil einer größeren kriminellen Organisation gewesen sei, auf deren Konto auch zahlreiche nicht politisch motivierte Straftaten gehen dürften. Die Palette reicht von Brandstiftung über Raub bis hin zu Menschenhandel. Derzeit arbeitet die Justiz in diesem Zusammenhang Anzeigen gegen insgesamt 35 Verdächtige ab. Zumindest einer davon muss sich bereits im Juli vor Gericht verantworten. Dem 29-Jährigen werden schwerer Diebstahl durch Einbruch im Rahmen einer kriminellen Vereinigung, schwerer Raub und die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen wird. Er befindet sich in U-Haft, ist großteils geständig und belastet weitere Personen. (APA)
(Quelle: salzburg24)