Musharrafs Partei APML werde Einspruch beim Verfassungsgericht in Islamabad einlegen. Musharraf war zuvor bereits die Kandidatur in drei weiteren Wahlkreisen untersagt worden.
Ein Gericht in der Garnisonsstadt Rawalpindi entschied am Dienstag nach Angaben der Staatsanwaltschaft, dass Musharraf noch mindestens bis zum 14. Mai und damit über die Wahl hinaus in Gewahrsam bleiben muss. Der Ex-Diktator steht wegen zwei Verfahren in seinem Anwesen bei Islamabad unter Hausarrest.
Zum einen geht es um die Ermordung von Ex-Premierministerin Benazir Bhutto Ende 2007. Musharraf wird in dem Zusammenhang vorgeworfen, trotz der Bedrohungslage nicht für ausreichenden Schutz seiner damaligen Kontrahentin gesorgt zu haben. Im zweiten Fall soll sich Musharraf dafür verantworten, während seiner Amtszeit 2007 Richter unter Hausarrest gestellt zu haben.
(Quelle: salzburg24)