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Patient wegen Narkosefehlers im LKH Salzburg gestorben

Veröffentlicht: 26. April 2011 12:06 Uhr
Ein 66-jähriger Patient aus Oberösterreich soll wegen eines Narkosefehlers im Salzburger Landeskrankenhaus gestorben sein.

Der Oberösterreicher, der eine Knieprothese trug, wollte sich am 20. November 2009 wegen einer Infektion im Landekrankenhaus Salzburg (LKH) am Knie operieren lassen.

Panne bei der Narkotisierung

Bei der Narkotisierung dürfte laut einem Gerichtsmedizinischen Gutachten der Intubationsschlauch irrtümlich in die Speiseröhre statt in die Luftröhre eingeführt worden und der Patient deshalb erstickt sein. Die Staatsanwaltschaft Salzburg ermittelt gegen das Spital wegen fahrlässiger Tötung, wie der stellvertretende Mediensprecher Marcus Neher am Dienstag gegenüber der APA erklärte.

Operation war "ein Nullachtfünfzehn-Eingriff" Laut dem Linzer Rechtsanwalt der Hinterbliebenen, Alfred Windhager, wäre die Operation "ein Nullachtfünfzehn-Eingriff" gewesen. Die Justiz ermittelt bereits seit 24. November 2009. Nach der Obduktion brachte das Stadtpolizeikommando eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft ein.

Das Gutachten der Salzburger Gerichtsmedizin stammt vom 1. Dezember 2009. Darin heißt es: Es sei anzunehmen, dass der Patient an einer zentralen Lähmung aufgrund einer Sauerstoffmangelversorgung des Gehirns infolge einer Fehlintubation gestorben sei, erläuterte die Leiterin der Gerichtsmedizin, Edith Tutsch-Bauer, der APA und bestätigte damit einen kürzlich in der "Kronen Zeitung" erschienen Artikel.

Schlauch irrtümlich in Speise- statt Luftröhre eingeführt "Der Sauerstoff ist in die Speiseröhre statt in die Lunge gelangt. Eigentlich hätte man es hören müssen. Eine Fehlintubation kommt selten vor, passiert aber doch immer wieder. Ich schätze alle zwei bis drei Jahre gibt es einen Fall in Salzburg", sagte die Gerichtsmedizinerin. Die Staatsanwaltschaft hat in der Causa mittlerweile ein ergänzendes Gutachten in Auftrag gegeben. "Es sind auch noch Zeugen zu vernehmen", erklärte Staatsanwalt Neher. Erst dann wird entschieden, ob Anklage erhoben wird oder nicht.

Hinterbliebenen über Verfahrensdauer verärgert Die Hinterbliebenen seien über die lange Verfahrensdauer verärgert, sagte Rechtsanwalt Windhager. Seit einem Jahr würden "eindeutige Gutachten" vorliegen. Die zweite Expertise habe Franz Gerald Perneder erstellt, ein Sachverständiger für Anästhesie aus Oberösterreich. Offenbar sei die Polizei laut dem zuständigen Salzburger Bezirksanwalt nicht in der Lage, Zeugen einzuvernehmen, so der Jurist. (APA)

(Quelle: salzburg24)

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