Anlass ist das Zustandekommen der Fristenlösung vor 40 Jahren. Schwangerschaftsabbruch sei zwar durch die Fristenlösung innerhalb der ersten drei Monate straffrei, aber immer noch Teil des Strafgesetzes, kritisieren die Unterstützer der Petition. Treibende Kraft für die 1973 vom Parlament beschlossene Strafbefreiung waren die SPÖ-Frauen rund um Johanna Dohnal. Am 29. November 1973 wurde im Parlament die Fristenregelung sehr knapp - mit 93 zu 88 Stimmen - beschlossen. Allerdings verblieb damals der ursprünglich von Maria Theresia eingeführte Abtreibungsparagraf im Strafgesetzbuch bis heute.
"1973 erfolgte ein erster Schritt, heute ist der nächste notwendig", meinen die Unterstützer der Petition in einem gemeinsamen Statement. "Die vollständige Streichung dieser medizinischen Behandlung aus dem StGB", fordert etwa der Gynäkologe und Initiator der Aktion, Christian Fiala. Weiters für eine Streichung des Abtreibungsparagrafen engagieren sich auch der Verein österreichischer Juristinnen, der Österreichische Frauenring sowie die Österreichische Gesellschaft für Familienplanung.
Das Justizministerium ist indes gegen eine Abschaffung des Abtreibungsparagrafen. Dies würde bedeuten, dass selbst eine Frau im achten Monat straffrei abtreiben könnte, begründete dies ein Sprecher von Ressortchefin Karl gegenüber der APA. Daher sei dies mit dem "Schutz für werdendes Leben" nicht vereinbar.
Auch die kirchennahe Aktion Leben meldete sich zum Thema und beklagte etwa das Fehlen einer anonymisierten Statistik zu Abtreibungen. "Solange keine Zahlen und Fakten zu Abbrüchen auf dem Tisch liegen, wird die Politik weiterhin die Probleme schwangerer Frauen ignorieren", meinte Generalsekretärin Martina Kronthaler. Geschätzte hohe Abtreibungszahlen seien ein "Notsignal an Politik und Gesellschaft".
(Quelle: salzburg24)