Neun wahlwerbende Gruppen treten in Salzburg bei der Nationalratswahl am 29. September an, der Stimmzettel hat das Format DIN A3 teilte heute, Freitag, 16. August, Landeswahlleiter Michael Bergmüller mit. Sobald die Stimmzettel sowie die Publikationen mit den Kandidatenlisten vorliegen, kann mit der Zustellung der bereits beantragten Wahlkarten begonnen werden.
Zahlreiche Kandidaten
Auf den Stimmzetteln sind die Parteien in der Reihenfolge SPÖ, ÖVP, FPÖ, BZÖ, GRÜNE, FRANK, NEOS, KPÖ und PIRAT angeführt. Darunter gibt es unter jeder Partei zwei freie Felder. Das obere ist für die Vergabe einer Vorzugsstimme auf Bundesebene, was heuer zum ersten Mal möglich ist, und das Feld darunter für die Vergabe einer Vorzugsstimme für einen Kandidaten der Landesparteiliste vorgesehen. Will man einem Bewerber der Bundes- bzw. Landesparteiliste eine Vorzugsstimme geben, muss der Name des Kandidaten bzw. die Reihungsnummer auf der Parteiliste in das vorgesehene freie Feld geschrieben werden. Die Namen der Kandidaten der Bundes- und Landeslisten sind in jedem Wahllokal auf Aushängen ersichtlich. Wer eine Wahlkarte beantragt, erhält die Listen mit den Bundes- sowie Landeskandidatinnen und -kandidaten mit der Wahlkarte. Über die Kandidatinnen und Kandidaten der Bundes- und Landesparteiliste kann man sich auch im Internet auf www.salzburg.gv.at/nationalratswahl2013 oder im Heimatgemeindeamt informieren.
Vorsicht bei der Vorzugsstimme
Die Bewerber der Regionalparteilisten sind auf dem Stimmzettel namentlich angeführt. Ihnen kann durch Ankreuzen des neben dem Namen stehenden Kreises eine Vorzugsstimme gegeben werden. Bei der Vergabe von Vorzugsstimmen ist zu beachten, dass nur Kandidaten der gewählten Partei Vorzugsstimmen gegeben werden können. Gibt man einem Bewerber einer anderen als der gewählten Partei eine Vorzugsstimme, ist die Parteistimme gültig, die Vorzugsstimme aber ungültig. Auch bei Vergabe von Vorzugsstimmen an mehrere Bewerberinnen bzw. Bewerber sind die Vorzugsstimmen ungültig.
Direktmandate wurden "billiger"
Über Vorzugsstimmen kann ein Kandidat, wenn er eine bestimmte Anzahl von Vorzugsstimmen auf sich vereinen kann, ein Direktmandat erreichen. Das heißt er zieht in den Nationalrat ein, obwohl er aufgrund seines Listenplatzes keinen Sitz im Parlament erhalten würde. Bisher waren die Hürden für ein Vorzugsstimmenmandat so hoch, dass es im Land Salzburg nur einmal einer Kandidatin bei Nationalratswahlen gelungen ist, ein solches zu erhalten. Das war bei der Nationalratswahl 2002 Benita Ferrero-Waldner, die im Regionalwahlkreis Salzburg-Stadt 10.186 Vorzugsstimmen erhielt und damit mit einem persönlichen Mandat ins Parlament gewählt wurde. Praktische Auswirkungen hatte dies jedoch nicht, da sie ohnehin an erster Stelle der Parteiliste kandidierte.
Geringeren Hürden
Heuer sind diese Hürden erstmals niedriger. Für die Bundesliste genügen sieben Prozent der gültigen Parteistimmen als Vorzugsstimmen, um bei der Mandatsverteilung berücksichtigt zu werden, für die Landes- und Regionalparteilisten sind zehn bzw. 14 Prozent der gültigen Parteistimmen erforderlich. Bisher war für Kandidaten der Landesparteiliste die Wahlzahl die Hürde, die es zu überwinden galt und für die der Regionalparteilisten waren ein Sechstel der Parteistimmen oder die halbe Wahlzahl erforderlich. Eine weitere Voraussetzung für den Erhalt eines Direktmandates ist neben der erforderlichen Zahl von Vorzugsstimmen, dass die Partei des Kandidaten im jeweiligen Wahlkreis ein Mandat erreicht.
(Quelle: salzburg24)