"Wir werden das noch beraten, aber die Vorgehensweise am Donnerstag war völlig überzogen und lässt die geforderte Verhältnis- und Gesetzmäßigkeit vermissen." Alleine der Schaden durch die negative Berichterstattung sei enorm gewesen, nicht nur weil in wenigen Tagen gewählt wird. Über die Höhe der Schadenersatzforderung wollte Hitzenbichler zunächst keine Auskunft geben.
Laut dem Anwalt der Stadt ist die Korrektur der Datenübertragung auf eine Festplatte des BAK im Zuge der ersten Hausdurchsuchung am 12. September im Beisein von Beamten des BAK erfolgt. "Bei der Übertragung der Daten waren zwei EDV-Spezialisten des BAK anwesend, ein Mitarbeiter hat jeden seiner Schritte mitgeteilt." Als die Sicherung gestoppt wurde, weil sich herausgestellt hatte, dass auch E-Mails kopiert wurden, die über den Zeitraum der Durchsuchungsanordnung hinausgingen, hatte der Mitarbeiter die Daten wieder herauszulöschen. "Das ist vor den Augen der Ermittler des BAK erfolgt. Sie mussten Bescheid wissen, weil die Staatsanwaltschaft die Korrektur bei der Datenübertragung so genehmigt hat."
Ein Großaufgebot der Polizei hatte gestern das Datenverarbeitungszentrum der Stadt stundenlang durchsucht. Ursache für den Einsatz war ein vermeintlicher Zugriff auf die Festplatte der Ermittler durch Mitarbeiter der Stadt während der Datensicherung vor zwei Wochen. Später stellte sich die Aktion als "Irrtum" heraus, der zuständige Staatsanwalt entschuldigte sich per Handschlag bei den betroffenen Mitarbeitern im Rechenzentrum.
(Quelle: salzburg24)