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Salzburger wegen sexuellen Missbrauchs seiner Kinder verurteilt

Veröffentlicht: 14. Jänner 2010 15:27 Uhr
Salzburg – Ein 38-jähriger Salzburger, der seine drei eigenen minderjährigen Kinder sexuell missbraucht haben soll, ist am Donnerstag am Landesgericht Salzburg zu zweieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt worden.
Der Mann soll unter anderem mit der ältesten Tochter Oralverkehr gehabt und diesen auf seiner Handy-Kamera gefilmt haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Auf den Fall aufmerksam wurde die Polizei im Sommer des Vorjahres. Der Frühpensionist wollte in einer Bank in der Stadt Salzburg acht gefälschte Traveller-Schecks einlösen. Die Angestellte bemerkte den Schwindel und alarmierte die Exekutive. Ermittlungen ergaben, dass der Mann einer Betrügerbande aus Nigeria aufgesessen war. Er habe die Schecks von einem Engländer für Bilder erhalten, auf dem er und seine Tochter abgebildet seien, rechtfertigte sich der Beschuldigte.

Die Polizei durchforstete daraufhin das Handy und den Laptop des Verdächtigen. Dabei fanden die Ermittler Aufnahmen, die den Mann beim Oralverkehr mit seiner Tochter zeigten. Nach Angaben des Mädchens habe ihr Vater auch ihre beiden Geschwister missbraucht. Der Beschuldigte hatte zudem kinderpornografische Darstellungen auf seinem Computer gespeichert. Dabei handelte es sich aber nicht um seine eigenen Kinder.

Laut Staatsanwalt Andreas Allex hat der Frühpensionist seinem Sohn gedroht, er würde ihn schlagen, wenn er von den sexuellen Handlungen erzähle. Der zum Tatzeitpunkt erst sechs Jahre alte Bub berichtete erst davon, als der Vater im Gefängnis war.

Der Angeklagte zeigte sich nur im Fall des gefilmten Oralverkehrs mit der ältesten Tochter geständig. Weshalb es zu den anderen Anschuldigungen gekommen sei, “ist ihm nicht erklärlich”, sagte der Verteidiger. Von 2005 bis 2007 hätte sein Mandant mit der Exgattin noch in einer Wohnung gewohnt. Nach Aussagen der Kinder wäre es zu den sexuellen Übergriffen in der Wohnung des Vaters gekommen, die es damals aber noch gar nicht gegeben hätte. “Das ist nicht glaubwürdig.”

Der Frühpensionist wurde zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Der Verteidiger des Angeklagten meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig. Der 38-jährige Beschuldigte soll in eine Anstalt für geistig abnorme, aber zurechnungsfähige Rechtsbrecher eingewiesen werden.

(Quelle: salzburg24)

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