Veröffentlicht: 13. Jänner 2014 10:33 Uhr
Der deutsche Schokoladenhersteller Ritter Sport hat im Streit mit der Stiftung Warentest einen weiteren Sieg errungen. Das Landgericht München entschied, dass eine einstweilige Verfügung gegen die Stiftung Warentest weiterhin Bestand hat.
Damit dürfen die Prüfer dem Hersteller in ihrem Schokoladentest keine irreführende Kennzeichnung eines Vanillearomas vorwerfen.
Note fünf für Ritter-Sport-Tafel
In dem Test von Vollmilch-Nuss-Schokoladen hatte die Stiftung Warentest der Ritter-Sport-Tafel die Note fünf gegeben, weil die Schokolade das Aroma Piperonal enthalte, das künstlich hergestellt worden sei. Ritter Sport hatte dies zurückgewiesen und die einstweilige Verfügung erwirkt.
(APA/dpa)
(Quelle: salzburg24)