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Schweiz weitet Schnellverfahren gegen Asylsuchende aus

Schweiz: Schnellverfahren gegen Asylwerber.
Veröffentlicht: 25. März 2013 15:48 Uhr
Innerhalb 48 Stunden nach der Anhörung über den Asylbescheid werden in der Schweiz Asylsuchende aus bestimmten Ländern rückgeführt. Die Praxis stößt auf Kritik.
SALZBURG24 (Daniel Pichler)

Wie die Neue Zürcher Zeitung berichtet, weitet das Schweizer Bundesamt für Migration (BfM) seine Schnellverfahren auf Asylsuchende aus dem Kosovo und Georgien aus. Weitere Länder aus West- und Nordafrika sind demnach in Prüfung. Hintergrund: Seit dem August führt das BfM bei Asylwerbern aus Serbien, Montenegro, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Albanien Schnellverfahren durch. Von der Anhörung über den Asylbescheid - dieser fällt praktisch immer negativ aus - bis zur Rückführung der Asylsuchenden vergehen in der Regel nicht mehr als 48 Stunden.

Anzahl der Asylanträge gesunken

Durch die Maßnahme sank die Anzahl der Asylanträge aus Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien um mehr als 90 Prozent - konkret von 760 auf 60.
Quellen berichten, dass diese Maßnahme jetzt auch auf Georgier und Kosovaren ausgeweitet werden soll. Die beiden Länder gelten, wie Serbien, Montenegro, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Albanien als "Safe Countries". Sprich: In diesen Ländern werden demnach keine Minderheiten verfolgt. Allerdings räumt der schweizerische Bundesrat (Bundesregierung) in einer Anfragebeantwortung des Parlaments ein, dass sich gerade die Roma im Kosovo in einer "problematischen Situation" befänden. Weiters sei die Situation  "prekär". Es gebe auch Fälle von "Diskriminierung". Die Hauptgefahr liege demzufolge in der wirtschaftlichen und sozialen Marginalisierung der Bevölkerungsgruppe.

Auch in Georgien gilt die Lage im Gefolge politischer Querelen als angespannt. Gerade die Interessen der muslimischen und armenischen Minderheiten gingen in nationalistischen Tönen der Tagespolitik unter.

Kooperation nötig

Zu den Westafrikanischen Ländern, auf deren Asylsuchende die Maßnahme in Zukunft angewandt werden soll, zählten Nigeria und Marokko. Für die Durchführung der Schnellverfahren braucht es drei Voraussetzungen: Schnelle Identifikation der Asylwerber, schnelle Fällung des Asylentscheides und drittens die Möglichkeit der raschen Rückführung der Asylwerber in ihre Heimatländer. Für letzteres ist die Kooperation der betroffenen Staaten nötig.

(Quelle: salzburg24)

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