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Sechseinhalb Jahre Haft für Ex-Waffenlobbyisten

Schreiber wegen Steuerhinterziehung angeklagt
Veröffentlicht: 14. November 2013 15:11 Uhr
Der deutsche Ex-Waffenlobbyist Karlheinz Schreiber ist in der Neuauflage seines Verfahrens zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 9,7 Millionen Euro verhängte das Landgericht Augsburg gegen den 79-Jährigen eine Gefängnisstrafe von sechseinhalb Jahren. Der gesundheitlich angeschlagene Schreiber muss nicht zurück ins Gefängnis, sondern bleibt unter Hausarrest.

Schreibers Verteidiger und die Staatsanwaltschaft kündigten an, eine Revision zu prüfen. Das Verfahren wegen Bestechung des Rüstungsstaatssekretärs Ludwig-Holger Pfahls stellte das Landgericht Augsburg ein. Das Delikt sei eindeutig verjährt, sagte die Vorsitzende Richterin Frauke Linschmann am Donnerstag.

Schreiber, der als Schlüsselfigur der CDU-Parteispendenaffäre galt, war im Jahr 2010 in einem ersten Prozess wegen Steuerhinterziehung zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Dieses Urteil hatte der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe aufgehoben und angeordnet, sowohl den Vorwurf der Steuerhinterziehung als auch den von der Anklage erhobenen Vorwurf der Bestechung des Rüstungsstaatssekretärs Ludwig-Holger Pfahls erneut zu prüfen.

Bei der Steuerhinterziehung in Höhe von rund zehn Mio. Euro urteilte das Gericht nach Angaben des Sprechers nun, dass Schreiber ohne Zweifel in Deutschland steuerpflichtig gewesen war. Schreiber hatte hingegen behauptet, zur entsprechenden Zeit in Kanada steuerpflichtig gewesen zu sein. Die Bestechung von Pfahls sah das Gericht zwar als erwiesen an, wertete diese aber als verjährt. Dies hatte die Staatsanwaltschaft anders gesehen und deshalb zehn Jahre und drei Monate Haft für Schreiber gefordert.

Schreiber war im Mai vergangenen Jahres aus gesundheitlichen Gründen frei gekommen und lebt seitdem unter einem strengen Hausarrest in seinem Haus. Er hatte im Gefängnis einen Herzinfarkt erlitten. Schreiber muss sich täglich persönlich bei der Polizei melden. Der Haftbefehl und die damit verbundenen Auflagen gegen Schreiber bleiben zwar bestehen. Anders als von der Staatsanwaltschaft gefordert muss Schreiber aber nicht zurück ins Gefängnis. Das Gericht habe dafür keinen Grund gesehen, sagte der Sprecher.

Eine weitere Revision in dem Fall ist wahrscheinlich, sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung kündigten eine entsprechende Prüfung an. Schreiber sagte dem Bayerischen Rundfunk am Rande des Prozesses, sein Fall werde vor dem BGH entschieden. Die Verteidiger hatten einen Freispruch gefordert.

(Quelle: salzburg24)

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