Sieben Banken haben sich für die Klage zusammengetan: BAWAG P.S.K., Erste Group, ÖVAG, Raiffeisen Bank International, RLB OÖ, UniCredit Bank Austria und die spanische Bankia. Sie fordern von der Republik Österreich exakt 71.428.571,50 Euro. Zu der Verhandlung morgen Freitag sind drei Zeugen zur Befragung geladen. Eine weitere Verhandlung ist für den 19. September angesetzt.
Konkret geht es um Garantieerklärungen der Republik Österreich gegenüber den - nun klagenden - Banken für die Kreditnehmerin Alpine Bau. Die Republik hat für die Kredite Haftungen übernommen, die sie nun nicht auszahlt. Grundlage für die Absicherung der Bankkredite war das Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetzes (ULSG), das zum Höhepunkt der Finanzkrise den Unternehmen Liquidität verschaffen sollte.
Alpine Bau erhielt 360 Millionen Euro
Die Alpine Bau hatte 2009 und 2010 im Rahmen des ULSG in Summe 360 Mio. Euro von den klagenden Banken erhalten, für 180 Mio. davon haftete die Republik. Mit der Insolvenz der Alpine waren noch 151,4 Mio. Euro davon ausständig. Die Finanzprokuratur als Anwalt des Bundes will jedoch nicht zahlen.
In der Causa laufen zwei Verfahren: ULSG 1 und ULSG 2. Morgen wird "ULSG 1" verhandelt. Das "ULSG 2"-Verfahren beschäftigt sich mit 2010 vergebenen Krediten bzw. Bundeshaftungen dafür über 90 Mio. Euro. In diesem Verfahren hat sich der Richter des Handelsgerichts Wien für nicht zuständig erklärt, die Entscheidung über die Zuständigkeit muss nun der Oberste Gerichtshof (OGH) treffen.
Die Republik hat ihrerseits eine Klage gegen die Banken eingebracht. Sie argumentiert, dass sie von den Banken in die Irre geführt worden sei. Es gebe Anhaltspunkte, dass die Alpine schon länger Probleme hatte. Wenn die Banken den Bund darüber informiert hätten, hätte dieser keine Garantien abgegeben. Die Republik klagte die Banken, weil die Banken-Klage (ULSG2) ihr nicht ordnungsgemäß zugestellt worden sei und sie daher ihre Einwendungen sonst nicht erheben hätte können, hieß es aus informierten Kreisen zur APA. (APA)
(Quelle: salzburg24)