Gegen Spar-Chef Gerhard Drexel laufen zudem Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt wegen übler Nachrede und Verleumdung.
BWB brachte Strafanzeige ein
Die Strafanzeige wurde von der BWB eingebracht, weil Drexel behauptete, die BWB habe bei der Hausdurchsuchung der Spar-Regionalzentrale im August 2013 in Kärnten eine Spionage-Software eingesetzt. "Ich habe von den Ermittlungen in den Medien gelesen, ich bin dazu bisher aber nie gefragt oder konsultiert worden", sagte Drexel im Gespräch mit der APA. Spar habe von drei Gutachtern die Bestätigung bekommen, dass die Software nicht erlaubt sei. "Wenn ich als Reaktion eine Anzeige bekomme, weil ich das öffentlich mache, dann macht man hier das Opfer zum Täter", findet Drexel.
Bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Klagenfurt untersucht man gerade, "ob die BWB ein Programm benutzt hat, das geeignet ist, einen Schaden bei Spar herbeizuführen". "Das lasse ich vom Bundeskriminalamt feststellen", sagte Staatsanwalt Markus Kitz zur APA. Mit dem Amtsgutachten rechnet Kitz in etwa zwei Monaten. Erst danach könne er prüfen, ob an dem Verleumdungsvorwurf etwas dran sei.
Kartellverfahren zieht sich in die Länge
Auch das Kartellverfahren dürfte sich in die Länge ziehen. Spar habe eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben, bestätigte man beim Kartellgericht der APA. Eine Verhandlung sei noch nicht anberaumt, sondern es sei der BWB ermöglicht worden, binnen vier Wochen Stellung zu nehmen. Bei der BWB wollte man sich dazu nicht äußern.
Spar ist das erste Unternehmen in der Lebensmittelbranche, das ein Verfahren rund um Preisabsprachen durchjudiziert. Bisher ließen sich alle Firmen auf eine Bußgeld-Bezahlung ein. Konkurrent Rewe etwa bezahlte 20,8 Mio. Euro. Rückstellungen für den Ernstfall hat Spar nicht gebildet, sagte Drexel. "Wir sind guten Mutes und vertrauen auf den Rechtsstaat." Am Ende werde die gesamte Branche "endlich Rechtssicherheit" haben.
Im Jänner und August 2013 führte die BWB bei Spar Razzien wegen vermuteter Preisabsprachen mit Lieferanten durch. Spar vertritt die Meinung, dass Gespräche mit Lieferanten über Verkaufspreise üblich sind und erlaubt sein müssen. Die BWB wiederum sagt, dass Hersteller und Händler nur über den Einstandspreis sprechen dürfen, nicht aber über den Verkaufspreis. (APA)
(Quelle: salzburg24)