Durch die Aussendung mit dem Titel "Kräuter zu Rumpold-Anklage: Strache von Vergangenheit eingeholt" und die darin aufgestellte Behauptung, Strache sei an Malversationen mit mutmaßlicher illegaler Finanzierung des Wiener EU-Wahlkampfes beteiligt gewesen oder habe davon gewusst, sei der Tatbestand der üblen Nachrede hergestellt und der Schutz der Unschuldsvermutung verletzt worden, hieß es in der von der SPÖ ausgeschickten Urteilsveröffentlichung.
Zur Höhe der Entschädigungszahlung machte die Partei am Mittwochabend auf Anfrage der APA keine Angaben.
Der frühere SPÖ-Bundesgeschäftsführer Günther Kräuter musste die Vorwürfe gegen Strache bereits auf Anweisung des Handelsgerichts Wien widerrufen.
(Quelle: salzburg24)