Bei überfüllten Asylbewerberheimen muss der Staat für anderweitige Unterkunft sorgen - notfalls auch auf dem privaten Wohnungsmarkt. Das hat der Europäische Gerichtshof am Donnerstag in einem Urteil entschieden (Rechtssache C-79/13). Wenn Asylbewerber vom Sozialamt Geld für die Unterbringungen erhalten, müsse dieser Betrag ausreichen, um privat eine Wohnung mieten zu können.
Die finanzielle Unterstützung müsse dabei "für ein menschenwürdiges Leben ausreichen", urteilten die Richter. Der Staat ist demnach auch verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die familiäre Gemeinschaft gewahrt bleibt und dem Wohl des Kindes Rechnung getragen wird. Der Asylbewerber könne eine Unterkunft auf dem privaten Wohnungsmarkt allerdings nicht nach seinen persönlichen Vorlieben wählen.
Eine Summe nennen die Richter nicht. Basis für das Urteil war eine Klage aus Belgien, wo 2010 immer wieder Asylbewerber eine Nacht auf der Straße verbringen mussten. In Österreich ist der Staat bereits im Rahmen der Grundversorgung verpflichtet, für die Unterbringung von Asylwerbern zu sorgen.
(Quelle: salzburg24)
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